Zuschuss

Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“

Förderprogramm zur Unterstützung von Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur in Rheinland-Pfalz. Es werden Zuschüsse für den Ausbau und die Verbesserung von Radwegen, insbesondere für interkommunale Maßnahmen und Stadt-Umland-Verbindungen gewährt.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Rheinland-Pfalz
Förderquote: 75% - 90%

Förderziel

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit Mitteln des Bundes Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, um ein flächendeckendes, nachhaltiges und sicheres Radverkehrsnetz zu schaffen. Gefördert werden der Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen inklusive der erforderlichen Planungsleistungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Attraktivität des Radverkehrs.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Planungsleistungen
  • Fahrradwegeausbau
  • Sicherheitsmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Machbarkeitsstudien
  • Verwaltungskosten
  • Radschnellwege

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Investition muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant sein
  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten
  • Vorhaben muss eine eigene Verkehrsbedeutung aufweisen
  • Planung im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder Radverkehrskonzeptes
  • Infrastruktur muss dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig betrieben werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Verwaltungsvereinbarung
  3. Planungsunterlagen
  4. Finanzierungsnachweis

Bewertungskriterien

  • bau- und verkehrstechnische Planung
  • Wirtschaftlichkeit
  • Verkehrssicherheit
  • Nachhaltigkeit
  • Verkehrsverlagerungspotenzial

Beschreibung

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ in Rheinland-Pfalz fördert gezielt Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, um ein flächendeckendes, nachhaltiges und sicheres Radverkehrsnetz zu schaffen. Öffentliche Einrichtungen, insbesondere Kommunen und Gemeindeverbände, können einen Zuschuss beantragen, der bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben – für finanzschwache Kommunen sogar bis zu 90 % – abdeckt. Gefördert werden beispielsweise der Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, die Integration von Schutzinseln sowie spezifische Sicherheitsmaßnahmen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass die Investitionsprojekte bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant und unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit sowie Sparsamkeit umgesetzt werden. Zusätzlich ist die Einbindung in ein integriertes Verkehrs- oder Radverkehrskonzept erforderlich, um das Verlagerungspotenzial vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad nachhaltig zu erhöhen.

Das Programm unterstützt Maßnahmen, die insbesondere interkommunale Stadt-Umland-Verbindungen und den Ausbau eigenständiger Radinfrastrukturen befördern. Förderfähig sind neben den Baukosten auch erforderliche Planungsleistungen und Ausgaben für Sicherheits- sowie Digitalisierungsmaßnahmen. Im Rahmen des Sonderprogramms sollen Investitionen erfolgen, die ohne die finanzielle Beteiligung des Bundes erst zu einem späteren Zeitpunkt oder gar nicht realisiert würden. Die Maßgaben zu Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit stellen dabei zentrale Voraussetzungen dar. Das Vorhaben muss darüber hinaus eine eigenständige verkehrstechnische Bedeutung aufweisen, sodass nicht ausschließlich touristische Verkehre bedient, sondern insbesondere Berufs- und Alltagsverkehre gefördert werden.

Mit Blick auf die Ziele des Klimaschutzes und der nachhaltigen Mobilität legt das Förderprogramm auch Wert auf die Reduzierung von CO2-Emissionen sowie die Verbesserung der Luftqualität. Die zugesagten finanziellen Mittel sollen den Ausbau eines sicheren und getrennt geführten Radwegenetzes ermöglichen, das sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen die Attraktivität des Radverkehrs erhöht. Dabei ist es essenziell, dass die geplanten Maßnahmen dauerhaft, verkehrssicher und barrierefrei betrieben werden können – auch unter Berücksichtigung von Winterdienst und weiteren infrastrukturellen Herausforderungen. Das Förderprogramm „Stadt und Land“ bietet damit eine zukunftsweisende Unterstützung, um den Umstieg vom Kfz aufs Fahrrad voranzutreiben und die Mobilität der Bürger:innen nachhaltig zu modernisieren.

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