Zuschuss

Investitionsbeihilfen zur Marktstrukturverbesserung

Zuschüsse für Vermarktungs- und Verarbeitungsunternehmen in Baden-Württemberg zur Verbesserung der Agrarmarktstruktur mit Finanzierungsraten von 10 % bis 40 %.

Unternehmensfinanzierung Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: Klein- und Mittelunternehmen
Förderquote: 10% - 40%

Förderziel

Verbesserung der Agrarmarktstruktur durch Bündelung des Angebots, Steigerung der Qualität, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhöhung der Effizienz des Ressourceneinsatzes und Beitrag zum Umweltschutz.

Förderfähige Ausgaben

  • Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen
  • Innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und Modernisierung technischer Einrichtungen
  • Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Kosten für Baugenehmigungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für Grundstückserwerb und auf das Grundstück entfallende Kosten
  • Wohnbauten nebst Zubehör
  • Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge
  • Kosten für Büroeinrichtungen
  • Kreditbeschaffungskosten, Zinsen, Leasing- und Mietkaufkosten
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens fünf Jahre Bindung von 40 % der Aufnahmekapazitäten durch Liefer- oder Dienstleistungsverträge mit Erzeugern
  • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Nachweis normaler Absatzmöglichkeiten für die betreffenden Erzeugnisse
  • Darstellung verbesserter Ressourcennutzung oder Verringerung klimaschädlicher Emissionen
  • Landwirtschaftliches Erzeugnis als Ausgangsbasis zu Projektbeginn

Beschreibung

Investitionsbeihilfen zur Marktstrukturverbesserung fördern Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten oder vermarkten. Mit Zuschüssen zwischen 10 % und 40 % der förderfähigen Ausgaben wird der Neu- und Ausbau technischer Kapazitäten ebenso unterstützt wie innerbetriebliche Rationalisierungsmaßnahmen, Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Baugenehmigungskosten. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Bündelung des Angebots, Qualitätssteigerung und Marktpositionierung regionaler Agrarprodukte. Zugleich leistet das Programm einen Beitrag zum Klimaschutz, indem Effizienzsteigerungen und Emissionsminderungen dokumentiert werden müssen. Die Förderung steht fortlaufend zur Verfügung und richtet sich an Klein- und Mittelunternehmen sowie anerkannte Erzeugerorganisationen und -zusammenschlüsse nach dem Marktstrukturgesetz.

Fördervoraussetzungen umfassen unter anderem eine fünfjährige Bindung von mindestens 40 % der Aufnahmekapazität durch Liefer- oder Dienstleistungsverträge mit Erzeuger:innen sowie den Nachweis normaler Absatzmöglichkeiten für die betreffenden Erzeugnisse. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und ab Projektbeginn ein landwirtschaftliches Erzeugnis als Basis dient. Nicht förderfähig sind unter anderem Grundstuckserwerb, Wohnbauten, Pachtkosten, Leasing- und Mietkaufkosten, Gebrauchtmaschinen, Büroeinrichtungen sowie bereits begonnene Vorhaben. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben. Durch die Unterstützung lassen sich moderne Markt- und Verarbeitungseinrichtungen realisieren, die langfristig zu einer schlankeren Agrarkette und einer nachhaltigen regionalen Wertschöpfung beitragen.

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