Zuschuss

Investitionsbeiträge für die Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräte für Feuerwehren

Das Land Vorarlberg fördert die Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräten für Feuerwehren aus Mitteln des Katastrophenfonds. Anträge sind jeweils bis zum 31.08. eines Jahres einzureichen.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Förderquote: 10% - 75%

Förderziel

Förderung der Beschaffung von Katastropheneinsatzgeräten (Normal- und Sonderausstattung) für Feuerwehren im Land Vorarlberg zur Stärkung der Einsatzfähigkeit bei Hochwasser, Lawinen, Erdrutsch, Felssturz und anderen Katastrophenfällen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des Landes Vorarlberg
  • Bestätigung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit durch den Landesfeuerwehrverband
  • Förderung nur für Normal- und Sonderausstattungen von Feuerwehren
  • Antragsberechtigt: Landesfeuerwehrverband, Gemeinden und eingeschränkt Betriebe mit Betriebsfeuerwehr (bei Sonderausstattung nur Löschfahrzeuge mit besonderer Ausrüstung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Genehmigte Baupläne (bei Bauvorhaben über €15.000)
  3. Kostenvoranschlag

Bewertungskriterien

  • Einstufung der Gemeinde nach Bedürftigkeit (außerordentlich bedürftig, sehr bedürftig oder bedürftig)
  • Nachweis der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Anschaffung

Beschreibung

In Vorarlberg unterstützt das Land die Beschaffung von Katastropheneinsatzgeräten für Feuerwehren durch einen direkten Zuschuss aus dem Katastrophenfonds. Die Förderung zielt darauf ab, die Einsatzfähigkeit bei Ereignissen wie Hochwasser, Lawinen, Erdrutsch oder Felssturz entscheidend zu stärken. Im Themenfeld Katastrophenschutz und Arbeit & Soziales steht ein budgetiertes Volumen von 2,65 Mio. Euro zur Verfügung. Förderberechtigt sind Interessenverbände oder sonstige Vereine, öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen; im Feuerwehrbereich bedeutet dies konkret den Landesfeuerwehrverband, Gemeinden und Betriebsfeuerwehren. Anträge können jährlich bis zum 31. August bei der Vorarlberger Landesregierung eingereicht werden.

Gefördert werden sowohl Normal- als auch Sonderausstattungen mit einer Förderquote zwischen 10 % und 75 %, abhängig von der Einstufung der jeweiligen Gemeinde nach Bedürftigkeit (außerordentlich bedürftig, sehr bedürftig oder bedürftig). Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des Landes sowie die Bestätigung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit durch den Landesfeuerwehrverband. Antragsunterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, genehmigte Baupläne bei Projekten über 15.000 Euro und einen detaillierten Kostenvoranschlag. Bewertet werden neben der Bedürftigkeitskategorie auch die Dringlichkeit und Zweckmäßigkeit der Anschaffung. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine bedarfsgerechte, leistungsfähige Ausrüstung sicherzustellen, damit Feuerwehren in Katastrophenfällen optimal vorbereitet sind und bestmöglich helfen können.

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