Zuschuss

Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oö Horten

Förderung baulicher Investitionsmaßnahmen in privaten oö Horten. Leistungsempfänger sind private Rechtsträger (z. B. Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen). Anträge sind rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen. Gültig von 05.11.2013 bis unbegrenzt.

Bildung Infrastruktur Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Investitionsförderung unterstützt private Rechtsträger von Horten in Oberösterreich bei Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung ihrer Betreuungseinrichtungen. Ziel ist die Schaffung und Erhaltung moderner und funktionaler Räumlichkeiten zur ganztägigen Kinderbetreuung.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Investitionskosten
  • Kosten für Adaptierung
  • Sanierungskosten
  • Ausstattungskosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtzeitige Einreichung des Förderansuchens vor Baubeginn
  • Beifügung einer detaillierten Kostenschätzung
  • Beifügung eines Maßnahmenkatalogs
  • Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kostenschätzung
  2. Maßnahmenkatalog

Beschreibung

Die Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oberösterreichischen Horten unterstützt private Rechtsträger:innen – etwa Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften oder Einzelpersonen – bei der Gestaltung zeitgemäßer Betreuungsräume für Kinder und Jugendliche. In Oberösterreich angesiedelt, richtet sich dieses laufend ausgeschriebene Zuschussprogramm an gemeinnützige Initiativen, die moderne und funktionale Infrastrukturen zur ganztägigen Betreuung schaffen oder erhalten möchten. Gefördert werden sowohl bauliche Investitionskosten als auch Aufwendungen für Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Ausstattung der Räumlichkeiten. Das Förderziel besteht darin, die Qualität der Kinderbetreuung durch verbesserte räumliche Bedingungen nachhaltig zu steigern und eine zukunftsfähige Infrastruktur im sozialen Bildungsbereich zu etablieren.

Für eine Bewilligung gelten klare Zuwendungsvoraussetzungen: Das Ansuchen ist rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen und muss eine detaillierte Kostenschätzung sowie einen umfassenden Maßnahmenkatalog enthalten. Zudem ist die Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich erforderlich. Als förderfähige Ausgaben gelten sämtliche Bau-, Adaptierungs-, Sanierungs- und Ausstattungskosten. Eine fristgerechte Antragstellung ist fortlaufend möglich, da keine Endfrist vorgesehen ist. Nach Abschluss der Maßnahmen sind Nachweise zur ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel beizubringen, darunter Kostenaufstellungen und eine abschließende Endabrechnung. Damit gewährleistet das Programm eine transparente Mittelverwendung und sichere Planung für private Betreuungsprojekte.

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