Investitionsförderung Qualität Gewerbe (NÖWTF)
Zuschuss für Investitionen in innovative Anlagegüter ab € 1.000.000 in Niederösterreich mit Fokus auf Qualitätskriterien und Marktreife. Antragstellung bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionen in Anlagegüter über € 1.000.000, die durch Innovation, Forschung & Entwicklung und einen signifikanten Qualitätssprung die Wettbewerbsfähigkeit niederösterreichischer Unternehmen steigern.
Förderfähige Ausgaben
- Materielle Vermögenswerte
- Immaterielle Vermögenswerte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Grundstücken
- Umsatzsteuer
- Rabatte und Skonti
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhabensvolumen mindestens € 1.000.000
- Qualitätssprung gegenüber bestehenden Anlagen erforderlich
- Antrag vor Beginn aller Projektarbeiten
- KMU oder große Unternehmen mit neuer Tätigkeit im Regionalfördergebiet
- Keine bloße Kapazitätserweiterung oder Ersatz ohne Qualitätssteigerung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über Wirtschaftsförderungsportal
- Projektbeschreibung lt. Leitfaden
- Gesamtkostenaufstellung
- Jahresabschluss/Bilanz des letzten Geschäftsjahres
- Behördlich genehmigter Bauplan (bei baulichen Maßnahmen)
- Bau- und gewerbebehördliche Genehmigungsbescheide
- Anträge bei anderen Förderstellen und Erledigungsschreiben
Bewertungskriterien
- Erfüllung definierter Qualitätskriterien (Arbeitsplatz-, Kapazitäts- und Qualitätsentwicklung, Nachhaltigkeit, Innovation)
- Vorhabensvolumen ≥ € 1.000.000
- Signifikanter Qualitätssprung gegenüber Bestandsanlagen
Beschreibung
Die Investitionsförderung Qualität Gewerbe des Landes Niederösterreich richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen, die im Regionalfördergebiet Niederösterreichs eine neue wirtschaftliche Tätigkeit aufbauen möchten. Gefördert werden investive Vorhaben mit einem Mindestvolumen von 1.000.000 € – sowohl materiellen als auch immateriellen Vermögenswerten –, die Innovation, Forschung & Entwicklung sowie einen signifikanten Qualitätssprung gegenüber Bestandsanlagen nachweisen. Ausgeschlossen sind reine Kapazitätserweiterungen oder Ersatzinvestitionen ohne Qualitätssteigerung. Die Höhe des Zuschusses beträgt 5 % der förderfähigen Kosten, in ausgewählten Fällen bis zu 10 % (inkl. ÖKO‐ oder Digitalisierungsbonus), max. 200.000 €. Förderfähig sind Ausgaben für neue Anlagen, Software, Patente und andere Vermögenswerte, nicht jedoch Grundstückserwerb, Umsatzsteuer oder gewährte Rabatte. Eine Antragstellung vor Beginn sämtlicher Projektarbeiten ist Voraussetzung; Anträge sind bis zum 31.12.2026 über das Wirtschaftsförderungsportal Niederösterreich einzureichen.
Die Entscheidungskriterien umfassen die Erfüllung definierter Qualitätskriterien (Arbeitsplatz-, Kapazitäts- und Qualitätsentwicklung, Nachhaltigkeit, Innovation), das Vorhabensvolumen ab 1.000.000 € und den nachweisbaren Qualitätsfortschritt. Neben dem Formular im Portal sind eine Projektbeschreibung gemäß Leitfaden, eine Gesamtkostenaufstellung, der Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres sowie behördliche Genehmigungen und Nachweise früherer Förderanträge vorzulegen. Das Programm verfolgt das Ziel, den Standortvorteil Niederösterreichs zu stärken, Wertschöpfung sowie Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen zu erhöhen und nachhaltige, technologisch führende Investitionen zu unterstützen. Die Fördersumme wird nach positiver Entscheidung in Tranchen ausbezahlt und ist innerhalb der im Fördervertrag definierten Fristen abzurechnen.
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