Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Bayern)
Bayern fördert Kommunen und gemeinnützige Träger mit Zuschüssen für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Anträge sind bis zum 30.06.2026 bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Sonderprogramms ist es, zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter in Bayern zu schaffen und entsprechend auszustatten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung)
- Ausstattungsinvestitionen
- Grunderwerb
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen zur reinen Instandhaltung ohne Kapazitätserweiterung
- Reine Sanierungsmaßnahmen ohne zusätzliche Plätze
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen müssen zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze schaffen
- Investitionsmaßnahmen müssen ab dem 12.10.2021 begonnen und bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Muster Anlage 1)
- Investitionsplanung (Kosten- und Zeitplanung)
- Detaillierte Projektbeschreibung mit Ziel und Platzanzahl
- Kostenplan und Finanzierungsplan
- Nachweis fehlender Förderung durch andere Bundesprogramme
- Versicherung bei Sanierungsaufwand
- Schriftliche Vollmacht bei Vertretung
Beschreibung
Das Sonderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt Kommunen und gemeinnützige Träger:innen sowie öffentliche und Bildungseinrichtungen in Bayern beim Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Ziel ist die Schaffung zusätzlicher Plätze, um eine verlässliche Betreuung von acht Stunden werktäglich sicherzustellen und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu fördern. Anträge können bis zum 30. Juni 2026 bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden; geförderte Investitionsmaßnahmen müssen zwischen dem 12. Oktober 2021 und dem 31. Dezember 2027 begonnen bzw. abgeschlossen werden.
Gefördert werden Baumaßnahmen wie Neubau, Umbau und Erweiterung, Ausstattungsinvestitionen sowie notwendiger Grunderwerb mit einer Förderquote von bis zu 70 % oder alternativ mit einem Zuschuss von bis zu 6 000 € pro zusätzlichem Platz. Ausgeschlossen sind reine Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ohne Kapazitätserweiterung. Für die Antragstellung sind unter anderem ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Investitions- und Projektbeschreibung mit Kosten- und Zeitplanung sowie der Nachweis über das Fehlen einer Förderung durch andere Bundesprogramme vorzulegen. Ergänzend ist bei Sanierungsaufwand eine Versicherung und gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht bei Vertretung erforderlich. Mit diesem Förderangebot werden nachhaltige Strukturen in der Ganztagsbetreuung gestärkt und langfristig leistungsfähige Betreuungsangebote aufgebaut.
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