Investitionskredit Kommune direkt
Langfristiges zinsgünstiges Darlehen für kommunale Infrastrukturvorhaben in Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW. Finanzierungsanteil bis zu 100 % (unter 2 Mio. €) bzw. 50 % (ab 2 Mio. €). Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur wie Abwasserentsorgung, Baulanderschließung, Kindergärten, Schulen, Sporteinrichtungen, Krankenhäuser, Energieeinsparung, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus, Verkehrsinfrastruktur, Verwaltungsgebäude und Wasserversorgung.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungskosten
- Baumaßnahmen
- Sanierung
- Modernisierung
- Energieeinsparung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kassenkredite
- Umschuldungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- Wohnwirtschaftliche Vorhaben
- Vorhaben kommunaler Unternehmen in privater Rechtsform
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe oder Zweckverbände vertreten
- Investitionsort in Baden-Württemberg
- Vorhaben im aktuellen Haushaltsjahr im Vermögenshaushaltplan eingestellt und Paris-kompatible KfW-Sektorleitlinien eingehalten
- Grundstücke max. 2 Jahre vor Antragserstellung erworben
- Kassenkredite und Umschuldungen bereits abgeschlossener Vorhaben ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Haushaltsplannachweis
- Unterlagen zum Investitionsvorhaben
- Beglaubigte Unterlagen
Beschreibung
Das Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg ermöglicht öffentlichen Einrichtungen die langfristige und zinsgünstige Realisierung kommunaler Investitionsvorhaben. In Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt die L-Bank Darlehen mit Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren bereit und übernimmt bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. € bis zu 100 Prozent beziehungsweise ab 2 Mio. € 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind unter anderem Anschaffungskosten, Baumaßnahmen und Sanierungen in den Bereichen Abwasserentsorgung, Baulanderschließung, Kindergärten, Schulen, Sport- und Krankenhauseinrichtungen, Energieeinsparung, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus, Verkehrswege, Verwaltungsgebäude sowie Wasserversorgung. Eine tilgungsfreie Anlaufzeit von mindestens einem Jahr sowie eine Zinssicherung für die ersten zehn Jahre erhöhen die Planungssicherheit für kommunale Träger.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände mit Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg. Voraussetzungen sind die Aufnahme des Projekts in den Vermögenshaushaltsplan des laufenden Haushaltsjahres, die Einhaltung der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW sowie ein Grundstückserwerb maximal zwei Jahre vor Antragstellung. Ausgeschlossen bleiben Kassenkredite und Umschuldungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich; einzureichen sind der ausgefüllte Förderantrag, ein Haushaltsplannachweis sowie detaillierte und beglaubigte Unterlagen zum Investitionsvorhaben. Die Anträge werden direkt bei der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, eingereicht.
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