IT-Sicherheit in der Wirtschaft – Transferstelle Cybersicherheit und Fokusprojekte
Förderung einer bundesweiten Transferstelle und von Fokusprojekten zur Steigerung des IT- und Cybersicherheitsniveaus in kleinen und mittleren Unternehmen, Handwerksbetrieben und Start-ups. Einreichung von Projektskizzen jährlich zum 01.02. und 01.08.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, das Wissen und die Handlungskompetenz in allen Teilbereichen der Cybersicherheit (Prävention, Detektion, Reaktion) in KMU, Handwerksbetrieben und Start-ups nachhaltig zu erhöhen, die sichere digitale Transformation im Mittelstand zu fördern und innovative Transferstrukturen aufzubauen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nichtwirtschaftliche Tätigkeit
- Ergebnisse und Angebote öffentlich zugänglich machen
- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten
- Keine parallele öffentliche Förderung durch Bund, Länder oder EU
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Formeller Förderantrag
Beschreibung
Die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert eine bundesweite Transferstelle Cybersicherheit sowie darauf aufbauende Fokusprojekte, um das IT- und Cybersicherheitsniveau in kleinen und mittleren Unternehmen, Handwerksbetrieben und Start-ups nachhaltig zu steigern. Adressiert werden öffentliche und nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen sowie Bildungseinrichtungen, die in enger Kooperation mit der Wirtschaft innovative Transferstrukturen etablieren. Hierzu gehören Maßnahmen in den Teilbereichen Prävention, Detektion und Reaktion, mit denen Wissen und Handlungskompetenz umfassend ausgebaut werden. Das Programm setzt auf die Förderung von Einzel- und Verbundprojekten mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten und einer Förderquote von bis zu 90 % beziehungsweise 100 % der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung sind eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit, die öffentliche Zugänglichkeit aller Projektergebnisse sowie der Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Verbundvorhaben müssen durch eine Kooperationsvereinbarung abgesichert sein, und es darf keine parallele Förderung durch Bund, Länder oder EU bestehen. Einreichungsfristen für die Projektskizzen sind jährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August, die nächste Frist ist der 01.02.2026 (Einreichungszeitraum ab 01.11.2025 bis 12:00 Uhr). Als Zuwendungsgeber fungiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Begleitung und Umsetzung übernimmt der DLR Projektträger. Interessierte Institutionen reichen eine prägnante Projektskizze ein und werden bei positiver Bewertung zur Abgabe des formellen Förderantrags aufgefordert, um die digitale Transformation im Mittelstand sicher und innovativ zu gestalten.