Zuschuss

IT-Sicherheit – Plattform Privatheit

Bundesweite Förderung von Forschungsvorhaben zum verantwortungsbewussten Umgang mit digitaler Technologie und privatsphäreschonender Gestaltung digitaler Systeme. Verbundvorhaben können bis zu 3 Jahre gefördert werden. Projektskizzen sind bis zum 15.03.2027 einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.03.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 40% – 100% (zzgl. 20% Projektpauschale für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben)
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Unterstützung von Verbundvorhaben zur Erforschung und Umsetzung privatsphäreschonender Technologien und Geschäftsmodelle sowie zur Stärkung informationeller Selbstbestimmung und demokratischer Werte im digitalen Raum.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung
  • Nutzung der Ergebnisse nur in Deutschland, EWR oder Schweiz
  • Vorhaben mit hohem wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Risiko, das den Stand der Technik übertrifft
  • Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Verbünden
  • Schriftliche Kooperationsvereinbarung im Verbundprojekt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Formeller Förderantrag

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Initiative „IT-Sicherheit – Plattform Privatheit“ bundesweit Verbundvorhaben, die digitale Technologien unter dem Aspekt der Privatsphäre und informationellen Selbstbestimmung weiterentwickeln. Ziel ist die Erforschung und Umsetzung privatsphäreschonender Systeme und Geschäftsmodelle sowie die Stärkung demokratischer Werte im digitalen Raum. Gefördert werden interdisziplinäre Kooperationen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), gewerblichen Betrieben, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Kommunen, Verbänden, Vereinen und Non-Profit-Organisationen. Die Projektdauer kann bis zu 36 Monate betragen, die Förderquote liegt je nach Antragstellung und Träger bei 40 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Kosten, ergänzt um eine pauschale Förderung von 20 % für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland sowie die Nutzung der Ergebnisse ausschließlich in der Bundesrepublik, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Das Vorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko tragen, den aktuellen Stand der Technik übertreffen und durch eine schriftliche Kooperationsvereinbarung im Verbund geregelt sein. Die Antragstellenden reichen eine Projektskizze und im zweiten Schritt einen formellen Förderantrag ein. Einreichungstermin für Projektskizzen ist der 15.03.2027. Interessierte Forschungseinrichtungen und Unternehmen können so gezielt neue Impulse für datenschutzgerechte Innovationen im digitalen Zeitalter setzen.

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