Zuschuss

Jährliches Projekt (bis 2.500 €) der Gerd & Luzia Beckmann-Stiftung

Seit 2011 wird einmal jährlich eine Kindertagesstätte oder Schule in der Samtgemeinde Artland mit bis zu 2.500 € für ein außergewöhnliches, nachhaltiges Projekt unterstützt. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Kinder und Jugendliche Bildung Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen
Fördersumme: bis 2.500 € pro Projekt
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung außergewöhnlicher und nachhaltiger Projekte in Kindertagesstätten und Schulen der Samtgemeinde Artland zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit in der Samtgemeinde Artland
  • Institution arbeitet mit Kindern und Jugendlichen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenaufstellung
  4. Zuwendungsbestätigung

Bewertungskriterien

  • Entspricht dem Satzungszweck
  • Nachhaltigkeitsaspekt
  • Bedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen

Beschreibung

Die Gerd & Luzia Beckmann-Stiftung würdigt seit 2011 jährlich einmalig ein herausragendes, nachhaltig angelegtes Vorhaben in einer Kindertagesstätte oder Schule der Samtgemeinde Artland mit einem Zuschuss von bis zu 2.500 €. Zielsetzung ist die Förderung innovativer Bildungs- und Gesundheitsprojekte, die Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen und gleichzeitig langfristige Effekte erzielen. Besonders im Fokus stehen Vorhaben, die den Stiftungszweck fördern, einen klaren Nachhaltigkeitsaspekt aufweisen und sich konkret an bedürftige Teilnehmer:innen richten. Mit dieser Fördermaßnahme eröffnen gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen eine Chance, gemeinschaftliches Lernen, Prävention und soziale Integration wirkungsvoll zu unterstützen. Die Stiftung entscheidet kurzfristig und bietet so zeitnah Planungssicherheit für ideenreiche Projektträger:innen.

Förderberechtigt sind alle Vereine, Schulen und weitere gemeinnützige Institutionen, die in der Samtgemeinde Artland mit Kinder- und Jugendgruppen arbeiten. Die Förderquote beträgt 100 %, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Grundlage der Antragstellung bilden das ausgefüllte Antragsformular, eine aussagekräftige Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie die Zuwendungsbestätigung. Dem Auswahlprozess liegen insbesondere die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, der Nutzen für benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie der Ressourcenschutz zugrunde. Interessierte Institutionen werden eingeladen, ihre Projektideen schriftlich einzureichen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Bildungsstandorts Artland zu leisten.

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