Zuschuss

Jahresöffnungszeitenbonus für elementare Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Der Jahresöffnungszeitenbonus fördert die jährlichen Jahresöffnungswochen von elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Kärnten. Anträge sind jährlich bis zum 01. März möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Der Bonus zielt darauf ab, Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Kärnten für ihren ganzjährigen Betrieb mit mindestens 42 geöffneten Wochen pro Kalenderjahr finanziell zu unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens 42 geöffnete Wochen pro Kalenderjahr

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Monatliche Erfassung der Öffnungswochen im Kinderbetreuung Online-Programm

Beschreibung

Der Jahresöffnungszeitenbonus unterstützt elementare Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Kärnten dabei, ihren ganzjährigen Betrieb mit mindestens 42 geöffneten Wochen pro Kalenderjahr zu gewährleisten. Diese Zuschussförderung honoriert Einrichtungen, die das Betreuungsangebot über das reguläre Kindergartenjahr hinaus aufrechterhalten, und leistet somit einen Beitrag zur Entlastung von Familien sowie zur Förderung der frühkindlichen Entwicklung in der Region.

Ein Antrag kann jährlich bis zum 1. März über das Kinderbetreuung Online-Programm eingereicht werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist die monatliche Erfassung der Öffnungswochen im genannten Online-Tool, um die Einhaltung der Mindestwochen nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich im August rückwirkend für das vorangegangene Kalenderjahr. Seit dem 1. September 2023 steht der Bonus ohne zeitliche Befristung zur Verfügung und bietet damit langfristige Planungssicherheit für alle förderberechtigten Einrichtungen in Kärnten.

Antrag starten →