Zuschuss

Jazz & More - Projektförderung

Projektförderung für innovative Jazz-Projekte in Bayern mit Genre- und spartenübergreifenden Ansätzen. Anträge bis 31.03.2026 online möglich.

Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.03.2026 Noch 13 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 2.500 €
Förderquote: max. 75%

Förderziel

Förderung von innovativen Jazz-Projekten in Bayern, die Brücken zwischen Genres und Publikumsgruppen bauen, neue Perspektiven eröffnen und den Live-Jazz in den Mittelpunkt stellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Gagen der professionellen Musiker/-innen
  • Pauschalvergütung für Projektleitung
  • Technikerhonorare
  • Miete der Location
  • Licht- und Tontechnik
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bewirtung, Übernachtung und Reisekosten
  • Probenhonorare
  • Laufende Betriebskosten ohne Projektbezug
  • Weiter- und Fortbildungskosten
  • Ausgaben für Kompositionsaufträge
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Bayern
  • Mindestens 50 % der beteiligten Musikerinnen und Musiker müssen in Bayern wohnhaft sein
  • Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein (keine Verträge vor Förderzusage)
  • Durchführung des Projekts in Bayern
  • Klare Jazz-Fokussierung mit genre- und spartenübergreifendem Anteil
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführliche Projektbeschreibung als PDF
  2. Kosten- und Finanzierungsplan als PDF (Excel-Vorlage verpflichtend)

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Öffentlichkeitswirksamkeit
  • Genre- und spartenübergreifende Ansätze
  • Realisation in Bayern

Beschreibung

Das Förderprogramm Jazz & More des Bayerischen Musikrats unterstützt seit 2023 innovative Live-Jazz-Projekte in Bayern, die über klassische Konzertformate hinausgehen und genre- sowie spartenübergreifende Brücken schlagen. Professionelle Musiker:innen mit Wohnsitz in Bayern können kreative Konzepte eingereicht, die neue Zielgruppen erschließen und den Live-Jazz ins Zentrum rücken. Gefragt sind Vorhaben, bei denen Jazzinhalte unmittelbar öffentlichkeitswirksam umgesetzt werden – vom Dialog mit barocken Klängen bis zur Verbindung mit Sport, Tanz oder digitalen Formaten. Der Antrag kann online bis zum 31. März 2026 gestellt werden und wird voraussichtlich Mitte April entschieden.

Förderfähig sind bis zu 75 % der Gesamtausgaben, maximal jedoch 2.500 €, sofern das Projekt noch nicht abgeschlossen und mindestens die Hälfte der beteiligten Musiker:innen aus Bayern stammt. Zuwendungsfähig sind unter anderem Gagen professioneller Musiker:innen, Pauschalvergütung für Projektleitung, Techniker:innenhonorare, Mietkosten für Locations, Licht- und Tontechnik, Instrumentenleihe, GEMA-Gebühren, KSK-Beiträge sowie Werbemaßnahmen (bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben). Nicht förderfähig sind etwa Probenhonorare, Reisekosten, Betriebskosten ohne Projektbezug, Ausgaben für Kompositionsaufträge oder umfangreiche Audio-/Videoproduktionen. Anträge erfordern eine ausführliche Projektbeschreibung und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan (Excel-Vorlage als PDF). Die Förderentscheidung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen, sobald die formellen Voraussetzungen wie ordnungsgemäße Geschäftsführung und gesicherte Gesamtfinanzierung erfüllt sind.

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