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Zuschuss

Joboffensive 50plus

Förderung für Wiener Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die arbeitslose Personen ab 50 Jahren einstellen. Laufzeit 01.01.2025–31.12.2025.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2025 Frist abgelaufen
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Projektdauer: 8 Monate

Förderziel

Integration arbeitsloser Wiener*innen ab 50 Jahren durch geförderte Dienstverhältnisse in den Arbeitsmarkt.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohn- und Lohnnebenkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • {"requirement"=>"Personen mit Wohnsitz in Wien und mindestens 50 Jahre alt"}
  • {"requirement"=>"Mindestens 1 Jahr Nettoarbeitslosigkeit beim AMS Wien oder mindestens 3 Monate Mindestsicherungsbezug"}
  • {"requirement"=>"Weiterbeschäftigung über den Förderzeitraum hinaus"}
  • {"requirement"=>"Eingliederungsbeihilfe gemäß §34 AMSG-Joboffensive 50+ des AMS Wien"}

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Mitteilung über die Eingliederungsbeihilfe gemäß §34 AMSG-Joboffensive 50+ des AMS Wien
  2. Antrag inkl. Verpflichtungserklärung beim waff
  3. Endabrechnungsunterlagen des AMS

Beschreibung

Die Joboffensive 50plus fördert Wiener Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die arbeitslose Personen ab 50 Jahren in geförderten Dienstverhältnissen beschäftigen. Ziel ist die nachhaltige Wiedereingliederung von Wiener:innen ab 50 Jahren mit mindestens einem Jahr Nettoarbeitslosigkeit beim AMS Wien oder einem dreimonatigen Bezieher:innenstatus der Wiener Mindestsicherung. Die Förderung umfasst einen direkten Zuschuss zu Lohn- und Lohnnebenkosten über einen Zeitraum von acht Monaten und läuft von 01.01.2025 bis 31.12.2025. Damit eröffnen sich erfahrenen Fachkräften neue berufliche Perspektiven und der Wiener Arbeitsmarkt profitiert von ihrem Know-how.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Wohnsitz in Wien, ein Alter von mindestens 50 Jahren sowie die Zusage zur Weiterbeschäftigung über den Förderzeitraum hinaus. Unternehmen und Einrichtungen müssen vor Beschäftigungsbeginn eine Stellenmeldung beim AMS Wien durchführen und innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der AMS-Mitteilung den Antrag inklusive Verpflichtungserklärung beim Wien Energie-Arbeitnehmer:innen-Förderungsfonds (waff) einreichen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt monatlich im Nachhinein, der abschließende Teilbetrag nach Vorlage der Endabrechnungsunterlagen des AMS. Durch diese strukturierte Vorgehensweise wird sichergestellt, dass erfahrene Arbeitsuchende rasch in den Berufsalltag integriert werden und langfristig in Wiener Betrieben verbleiben.

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