Karl Heinz Beckurts-Preis
Jährlicher, mit 30.000 EUR dotierter Preis für herausragende wissenschaftliche Leistungen, die in Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft entstanden sind und Impulse für innovative Anwendungen gesetzt haben. Nominiert wird durch vorschlagsberechtigte Institutionen. Einreichungsfrist: 31.03.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Würdigung und Förderung herausragender wissenschaftlicher Leistungen, die in der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft entstanden sind und nachweislich Impulse für innovative technologische Anwendungen gesetzt haben.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nominierung durch eine vorschlagsberechtigte Institution
- Leistung muss an einer öffentlich geförderten Einrichtung erbracht worden sein
- Nachweisliche Impulse für innovative Anwendungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterstützungsschreiben der einreichenden Institution (max. 3 Seiten)
- Nominierungsdossier/Antrag (max. 10 Seiten, exklusive Referenzen, Patente und Lizenzen)
- Lebenslauf der nominierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und technologischer Anwendungserfolg
- Wissenschaftliche Exzellenz und Publikationsleistung
- Nachweislicher gesellschaftlicher oder ökonomischer Nutzen
Beschreibung
Der Karl Heinz Beckurts-Preis würdigt jährlich exzellente wissenschaftliche Leistungen, die in enger Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft entstanden sind und nachweislich innovative technologische Anwendungen hervorgebracht haben. Mit einer Dotierung von 30.000 € richtet sich die Auszeichnung an Forscher:innen von Universitäten, Hochschulen, außeruniversitären Instituten sowie Industrie, die gemeinsam wissenschaftliche Ideen erfolgreich in die industrielle Praxis überführen. Eine Nominierung erfolgt ausschließlich durch vorschlagsberechtigte Institutionen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Fachgesellschaften oder Unternehmen. Voraussetzung ist, dass die ausgezeichnete Arbeit an einer öffentlich geförderten Einrichtung erbracht wurde und bereits erkennbare Impulse für konkrete Anwendungen geliefert hat. Das Kuratorium der Karl Heinz Beckurts-Stiftung entscheidet auf Basis eines zweistufigen Auswahlverfahrens über die Vergabe des Preises.
Bewertet werden insbesondere der Innovationsgehalt, der technologische Anwendungserfolg sowie wissenschaftliche Exzellenz, belegt durch Publikationsleistung, Drittmitteleinwerbung oder Patente. Zusätzlich fließt der nachweisliche gesellschaftliche oder ökonomische Nutzen der Leistung in die Entscheidung ein. Die Einreichungsfrist für die Nominierung endet am 31. März 2026; erforderliche Unterlagen umfassen ein Unterstützungsschreiben der nominierten Institution (maximal drei Seiten), ein Nominierungsdossier (bis zu zehn Seiten, exklusive Referenzen, Patente und Lizenzen) sowie die Lebensläufe der Nominierten. Der Karl Heinz Beckurts-Preis fördert damit gezielt den nachhaltigen Technologietransfer und stärkt die Brückenfunktion zwischen Wissenschaft und Industrie, um langfristig gesellschaftliche und wirtschaftliche Fortschritte zu ermöglichen.
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