Katastropheneinsatzgeräte der Feuerwehren
Mittel aus dem Katastrophenfonds für die Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren in Salzburg. Leistungsempfänger ist der Salzburger Landesfeuerwehrverband; Zuschüsse werden an Freiwillige Feuerwehren vergeben. Gültig von 07.05.2014 bis unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Beschaffung von Katastropheneinsatzgeräten für Freiwillige Feuerwehren in Salzburg durch Mittel aus dem Katastrophenfonds, um die Einsatzbereitschaft und Katastrophenvorsorge sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einsatzgeräte müssen gemäß § 3 Z 1 KatFG für die Beseitigung von Katastrophenschäden geeignet sein
- Vierteljährliche Anforderung durch den Landesfeuerwehrverband gemäß den Durchführungsbestimmungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anforderung beim Amt der Salzburger Landesregierung durch den Landesfeuerwehrverband
Beschreibung
Katastropheneinsatzgeräte der Feuerwehren unterstützt die Anschaffung spezialisierter Ausrüstungen für Freiwillige Feuerwehrdienstleistende in Salzburg. Als direkte Zuschüsse aus dem Katastrophenfonds werden die Mittel vom Salzburger Landesfeuerwehrverband entgegengenommen und an örtliche Feuerwehreinheiten weitergereicht. Ziel dieser fortlaufend verfügbaren Förderung ist die Stärkung der Einsatzbereitschaft und Katastrophenvorsorge durch den Erwerb von Geräten, die gemäß § 3 Z 1 des Katastrophenfondsgesetzes (KatFG 1996) zur Beseitigung von Katastrophenschäden geeignet sind. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und sonstige Vereine. Die Maßnahme ordnet sich den Themenfeldern Katastrophenschutz sowie Arbeit & Soziales zu und findet als unbefristeter Zuschuss seit dem 07. Mai 2014 Anwendung. Gefördert werden ausschließlich Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung von Katastropheneinsatzgeräten.
Für die Antragstellung reicht der Salzburger Landesfeuerwehrverband vierteljährlich eine Bedarfsmeldung beim Amt der Salzburger Landesregierung ein. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen des Bundesministeriums für Finanzen. Die rechtliche Grundlage bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie ergänzende Richtlinien (§ 5 Abs 2 b KatFG). Durch diese Förderung wird die technische Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren nachhaltig verbessert, um in Notsituationen rasch und effizient handeln zu können. Interessierte Einheiten bereiten die Quartalsanforderungen gemäß Vorgabe vor, um kontinuierlich von den Zuschüssen zu profitieren und die Resilienz des Katastrophenschutzes im Bundesland Salzburg zu erhöhen.