Katastrophenhilfe – Betreuungswerk Post Postbank Telekom
Schnelle, unbürokratische Soforthilfen bei Katastrophenfällen (z. B. Hochwasser, Brände, Unwetter) für betroffene (ehemalige) Beschäftigte rund um Post, Telekom und frühere Postbank – ohne Einkommensprüfung, abhängig vom Schadensausmaß.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von (ehemaligen) Beschäftigten rund um Post, Telekom und frühere Postbank in akuten Notlagen nach Katastrophen wie Hochwasser, Brände, Erdbeben oder Unwetter durch finanzielle Soforthilfen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betroffenheit durch Katastrophenschäden
- Arbeitgeberbescheinigung bzw. Entgeltnachweis
- Fotodokumentation der Schäden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Arbeitgeberbescheinigung oder Entgeltnachweis
- Fotodokumentation der Schäden
Beschreibung
Die Katastrophenhilfe des Betreuungswerks Post Postbank Telekom unterstützt bundesweit betroffene (ehemalige) Beschäftigte rund um Deutsche Post, Telekom und frühere Postbank mit unbürokratischen Soforthilfen nach Naturereignissen wie Hochwasser, Bränden, Unwettern oder Erdbeben. Private Antragstellende benötigen lediglich einen Nachweis der Anstellung beziehungsweise eine Entgeltnachweis, eine Fotodokumentation der entstandenen Schäden und eine Bestätigung des Arbeitgebers. Eine Einkommensprüfung entfällt, sodass schnelle finanzielle Entlastung im akuten Notfall möglich ist. Anträge können jederzeit gestellt werden; die Vergabe erfolgt abhängig vom Schadensausmaß. Pro Haushalt werden bis zu 2.500 Euro gewährt, für jede weitere im Haushalt lebende Person 500 Euro und bei überfluteten Kellerräumen ergänzend einmalig 500 Euro. Bei besonders hohen Schäden kann das Betreuungswerk zusätzliche Leistungen nach Prüfung weiterer Unterlagen gewähren.
Das Förderziel liegt in der unmittelbaren Krisenbewältigung und Existenzsicherung der Begünstigten durch Soforthilfen im Bereich Katastrophenschutz sowie Arbeit & Soziales. Die Antragstellung setzt neben der Arbeitgeberbescheinigung oder Entgeltnachweis und der Fotodokumentation keine weiteren Voraussetzungen voraus. Innerhalb eines vereinfachten Verfahrens erfolgt die Auszahlung rasch und transparent. Die Stiftung Betreuungswerk Post Postbank Telekom stellt damit einen verlässlichen Partner dar, der in akuten Notlagen rasche Hilfe leistet. Interessierte Antragstellende finden alle Informationen zu Fördergegenstand und notwendigen Unterlagen im Formular „Antrag Katastrophenhilfe“, das auf Anfrage über die Sozialberatung, den Betriebsrat oder direkt beim Betreuungswerk zur Verfügung steht.
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