Darlehen

KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

Effektiver Förderkredit zur Verbesserung der Energieeffizienz in Produktionsanlagen und Prozessen für Unternehmen. Kreditbeträge bis 25 Mio. €, Laufzeiten bis 20 Jahre.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Unternehmensfinanzierung Klimaschutz Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 25.000.000 € pro Vorhaben
Förderquote: bis zu 100%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen im In- und Ausland.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Anlagen und Prozesstechnik
  • Kosten für Druckluft-, Vakuum- und Absauganlagen
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Prozesskälte und Kühltechnik
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gewerbliche Unternehmen oder freiberuflich Tätige
  • Neuinvestitionen oder Modernisierungen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse
  • Treibhausgaseinsparung mindestens 15 %
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
  2. „De-minimis“-Erklärung
  3. Vereinfachte Selbsterklärung KMU oder Selbsterklärung KMU mit Merkblatt KMU-Definition

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftliche Verhältnisse und Qualität der Sicherheiten (Preisklasse)
  • Transformationsplan für Investitionen

Beschreibung

Das KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse ermöglicht Unternehmen und freiberuflich Tätigen bundesweit die Finanzierung von Neuinvestitionen und Modernisierungen zur Steigerung der Energieeffizienz industrieller Fertigungsstätten. Mit Kreditbeträgen von bis zu 25 Mio. € und Laufzeiten von bis zu 20 Jahren lassen sich Investitionskosten für Prozess- und Anlagentechnik, wie Druckluft-, Vakuum- und Absauganlagen, elektrische Antriebe, Pumpen, Kühltechnik sowie Wärmerückgewinnungs- und Abwärmenutzungs­systeme, nahezu vollständig abdecken. Auch Maßnahmen zur CO₂-Abscheidung, Anlagen zur Wasserstoffnutzung und datenbasierte Lösungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zählen zu den förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung für eine Bewilligung ist eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % gegenüber einem Referenzverbrauch sowie die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens. Die Konditionen werden je nach wirtschaftlicher Situation und Qualität der Sicherheiten festgelegt, wobei die Kreditauszahlung zu 100 % der Investitionskosten erfolgt und eine tilgungsfreie Anlaufzeit möglich ist.

Gefördert werden gewerbliche Unternehmen mit privat­rechtlicher Beteiligung, Tochtergesellschaften in der EU und Joint Ventures mit deutscher Mehrheitsbeteiligung. Antragsteller:innen reichen neben der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) auch eine „De-minimis“-Erklärung sowie eine Selbsterklärung zur KMU-Definition ein. Ein verpflichtender Transformationsplan untermauert die geplante Dekarbonisierung großer Vorhaben. Da das Programm fortlaufend angeboten wird, lässt sich der Förderkredit zeitlich flexibel beantragen. Die KfW Bankengruppe, eine der führenden Förderbanken weltweit, wickelt das Darlehen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ab und begleitet Interessierte über qualifizierte Beratungspartner vor Ort. Wettbewerbsfähige Zinssätze und eine Rückzahlung in einheitlichen Quartalsraten bieten Planungssicherheit für langfristige Investitionen in klimafreundliche Produktionstechnologien.

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