KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung
Zinsgünstiges Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung. Für in- und ausländische Unternehmen sowie Projektgesellschaften bundesweit verfügbar, jederzeit über einen Finanzierungspartner beantragbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Flexible Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in den Bereichen Innovation und Digitalisierung zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von gewerblichen Unternehmen und Projektgesellschaften.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldung bereits abgeschlossener Vorhaben
- Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Projekte
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewerbliche Unternehmen bzw. Projektgesellschaften
- Mehrheitlich in Privatbesitz
- Vorhaben muss zukunftsweisend sein (Innovation oder Digitalisierung)
- Keine Nachfinanzierung bzw. Umschuldung bereits abgeschlossener Projekte
- Antragstellung über einen Finanzierungspartner
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Merkblatt KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung (600 000 4331)
- Anlage zum Merkblatt – Definition und Vorhabensbeschreibung (600 000 4332)
- Datenschutzhinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht (600 000 5066)
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad des Vorhabens
- Qualität des Digitalisierungskonzepts
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit und Risikobewertung
Beschreibung
Der KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung bietet gewerblichen Unternehmen sowie Projektgesellschaften in Deutschland eine zinsgünstige und flexible Darlehenslösung für Investitionen und Betriebsmittel in zukunftsweisenden Innovations- und Digitalisierungsprojekten. Bundesweit verfügbar, richtet sich das Angebot an privatmehrheitlich geführte Gesellschaften – in- und ausländische Unternehmen mit Vorhaben in Deutschland sowie deutsche Unternehmen mit ausländischen Tochtergesellschaften. Durch die Beteiligung der KfW an bis zu 50 % des Ausfallrisikos stellt der Kredit einen erleichterten Zugang zu Finanzierungsstrukturen unterschiedlicher Laufzeiten und Konditionen sicher. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands durch eine partnerschaftliche Risikoübernahme und maßgeschneiderte Finanzierungslösungen.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein klar definiertes Vorhaben mit hohem Innovationsgrad oder überzeugendem Digitalisierungskonzept; Nachfinanzierungen bzw. Umschuldungen bereits abgeschlossener Projekte sind ausgeschlossen. Das maximale Risikoengagement der KfW liegt bei 100 Mio. €. Bewertet werden Innovationsniveau, Qualität des Digitalisierungskonzepts sowie wirtschaftliche Tragfähigkeit und Risikoeinschätzung. Anträge können jederzeit über einen Finanzierungspartner gestellt werden. Zur Antragseinreichung werden folgende Unterlagen benötigt: Merkblatt KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung (600 000 4331), Anlage – Definition und Vorhabensbeschreibung (600 000 4332) sowie Datenschutzhinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht (600 000 5066). Diese Dokumente bilden die Grundlage für eine fundierte Prüfung und erfolgreiche Kreditbewilligung.