KfW-Programm Erneuerbare Energien „Standard“
Zinsgünstiges KfW-Darlehen für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für Netze, Speicher und Digitalisierungsmaßnahmen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, Höchstbetrag 150 Mio. € pro Vorhaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Die KfW Bankengruppe unterstützt mit diesem Programm die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie die Schaffung von Wärme-/Kältenetzen und -speichern und Maßnahmen zur Flexibilisierung und Digitalisierung der Energiewende.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs-, Projektierungs- und Installationskosten
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Kosten für Wärme-/Kältenetze und -speicher
- Maßnahmen zur Flexibilisierung und Digitalisierung der Energiewende
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in fossile Brennstoffe
- Treuhandkonstruktionen
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- In-Sich-Geschäfte (z.B. Erwerb eigener Unternehmensanteile)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss mit der KfW-Ausschlussliste vereinbar sein
- Einhaltung umwelt- und sozialrechtlicher Standards im Investitionsland
- Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
- Teilweise Einspeisung des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme (bei natürlichen Personen und gemeinnützigen Einrichtungen)
- Antrag vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungspartner stellen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
Beschreibung
Das Programm Erneuerbare Energien „Standard“ der KfW Bankengruppe eröffnet bundesweit zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten für den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen. Förderinteressierte – von Privatpersonen und gemeinnützigen Organisationen über Unternehmen bis zu öffentlichen Einrichtungen – erhalten ein Darlehen für die Errichtung, Erweiterung oder den Erwerb von Photovoltaik-, Windkraft-, Wasser- und Biogasanlagen sowie für Wärme-/Kältenetze, Speicher und Digitalisierungsmaßnahmen. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben gedeckt werden, maximal 150 Mio. € je Vorhaben. Die Konditionen werden individuell durch den Finanzierungspartner ermittelt und hängen von Standort, Bonität und Sicherheiten ab.
Voraussetzung für eine Unterstützung ist die Vereinbarkeit des Projekts mit der KfW-Ausschlussliste sowie die Einhaltung umwelt- und sozialrechtlicher Standards im Investitionsland. Zusätzlich müssen die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllt und bei Natürlichen Personen bzw. gemeinnützigen Einrichtungen vorgesehene Einspeisequoten nachgewiesen werden. Ein Antrag ist vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner zu stellen; die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) ist dabei erforderlich. Dank der fortlaufenden Fördermöglichkeit und der Kompatibilität mit anderen öffentlichen Mitteln wird eine langfristige Planung unterstützt und der Weg in eine klimafreundliche Energieversorgung effektiv geebnet.