KfW-Programm Offshore-Windenergie
Förderkreditprogramm der KfW zur Finanzierung von bis zu 10 Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee für Projektgesellschaften. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung von Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone oder der 12-Seemeilen-Zone der deutschen Nord- und Ostsee durch zinsgünstige Darlehen und Finanzierungspakete.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Offshore-Windparks
- Unvorhergesehene Mehrkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Projektgesellschaften
- Investition in der deutschen AWZ oder 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee
- Projektfinanzierung erforderlich
- Anlagen müssen Anforderungen des EEG erfüllen
- Vereinbarkeit mit KfW-Ausschlussliste und Sektorleitlinien sowie deutschen Umwelt- und Sozialstandards
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anlage zum Kreditantrag (Bestellnummer 600 000 2170)
- Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (Bestellnummer 600 000 2225)
- Merkblatt KfW-Programm Offshore-Windenergie (Bestellnummer 600 000 1940)
- Datenschutzrechtliche Hinweise (Bestellnummer 600 000 5066)
Beschreibung
Das KfW-Programm Offshore-Windenergie unterstützt Projektgesellschaften bei der Errichtung von bis zu zehn Offshore-Windparks in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone und der 12-Seemeilen-Zone von Nord- und Ostsee. Hierfür werden zinsgünstige Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 240 Monaten bereitgestellt. Die Förderquote beträgt je nach Finanzierungsvariante zwischen 50 % und 70 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs, bis maximal 700 Mio. € pro Projekt. Abgedeckt werden sowohl die üblichen Investitionskosten als auch unvorhergesehene Mehrkosten, während Umschuldungen ausgeschlossen sind. Durch die Kombination von Direktkredit und bankdurchgeleiteten Finanzierungen können individuelle Finanzierungspakete geschnürt werden, die den Ausbau erneuerbarer Energien maßgeblich voranbringen.
Voraussetzungen sind eine projektbezogene Finanzierung, die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie die Kompatibilität mit der KfW-Ausschlussliste, den Sektorleitlinien und deutschen Umwelt- und Sozialstandards. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Anträge werden fortlaufend entgegengenommen. Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt: Anlage zum Kreditantrag (Bestellnummer 600 000 2170), Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (600 000 2225), Merkblatt KfW-Programm Offshore-Windenergie (600 000 1940) und Datenschutzrechtliche Hinweise (600 000 5066). Dieses Programm richtet sich an Projektgesellschaften jeder Unternehmensgröße, die eine stabile, langfristige Finanzierung ihrer Offshore-Windvorhaben suchen.
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