Zuschuss

KinderHerz-Nothilfefonds

Der KinderHerz-Nothilfefonds der Stiftung KinderHerz bündelt Hilfsmaßnahmen für Krisen- und Notsituationen (z. B. Ukraine, Erdbeben in der Türkei/Syrien).

Kinder und Jugendliche Gesundheit Katastrophenschutz Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von herzkranken Kindern und ihren Familien in akuten Not- und Krisensituationen durch Bereitstellung kurzfristiger Hilfsleistungen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis einer akuten Not- oder Krisensituation
  • Vorliegen einer schweren angeborenen oder erworbenen Herzkrankheit bei einem Kind
  • Wohnsitz oder Aufenthalt in einem betroffenen Krisengebiet bzw. Flüchtlingsstatus

Beschreibung

Der KinderHerz-Nothilfefonds der Stiftung KinderHerz bietet bundesweit kurzfristige finanzielle Zuschüsse für privat Antragstellende und bündelt Hilfsmaßnahmen in akuten Krisen- und Notsituationen. Im Fokus stehen herzkranke Kinder sowie ihre Familien, die durch Krieg, Naturkatastrophen oder Flucht in existenzbedrohende Lagen geraten sind. Gefördert werden Projekte und Unterstützungsleistungen in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Gesundheit, Katastrophenschutz, Migration sowie Arbeit & Soziales. Da sich der Fonds jederzeit öffnet, können Betroffene fortlaufend Anträge einreichen, um dringend benötigte medizinische Behandlungen, Unterbringung oder Transportkosten abzudecken.

Gefördert werden ausschließlich Fälle, bei denen eine schwere angeborene oder erworbene Herzkrankheit vorliegt und eine akute Not- oder Krisensituation eindeutig nachgewiesen ist. Darüber hinaus ist ein Wohnsitz beziehungsweise ein Aufenthalt in einem betroffenen Krisengebiet oder ein anerkannter Flüchtlingsstatus Voraussetzung für eine Zuwendung. Die Stiftung KinderHerz verfolgt damit das Ziel, rasch und unbürokratisch Hilfe zu leisten und betroffenen Familien in Ausnahmelagen ein Stück Stabilität zurückzugeben. Interessierte erhalten detaillierte Informationen zu den Vergaberichtlinien sowie zu den einzureichenden Nachweisen direkt über die Webseite der Fördergeberin.

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