Zuschuss

Kindernotfallmedizin (Förderung durch Stiftung KinderHerz)

Förderschwerpunkt der Stiftung KinderHerz im Bereich Kindernotfallmedizin, z. B. Reanimationsprojekte, Defibrillatoren für Schulen und Kindergärten sowie simulationsbasiertes Notfalltraining.

Gesundheit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung und Förderung von Projekten im Bereich der Kindernotfallmedizin, insbesondere Reanimationsinitiativen, Ausstattung von Bildungseinrichtungen mit Defibrillatoren und trainingsbasierten Notfallversorgungsmaßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Defibrillatoren
  • Kosten für simulationsbasiertes Training
  • Material- und Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt aus dem Bereich Kindernotfallmedizin
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit oder öffentlich-rechtlichen Trägerschaft

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenplan/Budget
  3. Satzung oder Statusnachweis
  4. Bankverbindung

Bewertungskriterien

  • Relevanz für die Kindesnotfallmedizin
  • Nachhaltigkeit der Ausbildungskonzepte
  • Effizienz und Kosten-Nutzen-Verhältnis

Beschreibung

Die Stiftung KinderHerz fördert bundesweit gemeinnützige Einrichtungen, Bildungsträger und öffentliche Institutionen, die Projekte im Bereich der Kindernotfallmedizin realisieren. Insbesondere stehen Reanimationsinitiativen, die Ausstattung von Schulen und Kindergärten mit Defibrillatoren sowie simulationsbasiertes Notfalltraining im Fokus der Unterstützung. Ziel ist es, die Versorgung und Schulung von Kindern und Jugendlichen in kritischen Situationen nachhaltig zu verbessern. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für Anschaffungen wie Defibrillatoren, die Durchführung von Trainingsmaßnahmen und die Bereitstellung von Material- und Sachkosten.

Interessierte Projektträger:innen können jederzeit eine Antragstellung vornehmen, sofern sie ihre Gemeinnützigkeit oder öffentlich-rechtliche Trägerschaft nachweisen. Erforderlich sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kostenplan bzw. Budget, ein Satzungs- oder Statusnachweis sowie die Bankverbindung der Einrichtung. Die Auswahl erfolgt anhand fachlicher Kriterien wie Relevanz für die Kindesnotfallmedizin, Nachhaltigkeit der Ausbildungskonzepte und Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Dauerhafte Fördermöglichkeiten ermöglichen es, langfristig angelegte Schulungs- und Ausstattungsprojekte kontinuierlich weiterzuentwickeln und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit junger Menschen in Notsituationen zu leisten.

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