Zuschuss

Kinderschutz und Gewaltprävention

Sonderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben des Kinderschutzes und der Gewaltprävention in Wien. Anträge jeweils bis 15. Oktober eines Jahres möglich. Gültig von 01.05.2024 bis 31.05.2029.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.05. - 31.05.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: 100.000 € pro Projekt und Jahr
Projektstart ab: 01.05.2024
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Förderung ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten sowie die Verbesserung des Kinderschutzes in unterschiedlichen Lebensbereichen und der Gewaltprävention.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten psychotherapeutischer Behandlungen
  • Bankgebühren und Überziehungszinsen
  • Ratenzahlungen für Darlehens-, Kredit- oder Leasingverträge
  • Kosten der Personalverwaltung

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag bis 15. Oktober jeden Jahres einreichen
  • Vorhaben müssen ausschließlich in Österreich stattfinden
  • Ausgenommen: Vorhaben von Gebietskörperschaften und Einzelpersonen
  • Keine gewinnorientierten Vorhaben

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefüllter online-Antrag
  2. Vereinsregisterauszug und Vereinsstatuten oder Firmenbuchauszug
  3. Nachweis einer gültigen Zeichnungsberechtigung/Vollmacht
  4. Rechnungsabschluss des Vorjahres

Beschreibung

Kinderschutz und Gewaltprävention ist eine Sonderrichtlinie des Bundeskanzleramts für Projekte in Wien, die ganz im Zeichen der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen stehen. Ziel ist es, Kinderschutzkonzepte zu erstellen, zu evaluieren und weiterzuentwickeln, Fachkräfte über Fortbildungen zu schulen, präventive sowie therapeutische Opferschutzmaßnahmen umzusetzen und niedrigschwellige telefonische oder digitale Erstanlaufstellen bereitzustellen. Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine, Unternehmen und kirchliche Einrichtungen, die Projekte innerhalb Österreichs realisieren und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Die Förderperiode reicht vom 1. Mai 2024 bis zum 31. Mai 2029, Anträge können jährlich bis zum 15. Oktober eingebracht werden. Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und sollen die fachliche Entwicklung sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts unterstützen.

Das Fördervolumen beläuft sich auf bis zu 100.000 Euro pro Projekt und Jahr. Förderfähig sind Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten; psychotherapeutische Behandlungen, Bankgebühren, Ratenverpflichtungen für Darlehen oder Leasing sowie Aufwendungen der Personalverwaltung bleiben ausgeschlossen. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Online-Antrag, ein Auszug aus Vereins- bzw. Firmenbuch inkl. Statuten, ein Nachweis der Zeichnungsberechtigung sowie der Rechnungsabschluss des Vorjahres erforderlich. Die Antragstellenden werden ermutigt, ihren Projektantrag sorgfältig vorzubereiten, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Lebensbereichen nachhaltig zu verbessern und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.

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