Kinderzuschuss
Monatlicher Zuschuss von 50 € bei Geburt oder Adoption eines Kindes für geförderte Haushalte in Vorarlberg. Anträge innerhalb von drei Monaten nach Geburt/Adoption möglich. Förderung gültig bis 31.12.2026.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Haushalten in Vorarlberg mit Neubauförderungszusage durch einen monatlichen Zuschuss zur finanziellen Entlastung bei Geburt oder Adoption eines Kindes.
Förderfähige Ausgaben
- Monatliche Zuschusszahlungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Neubauförderungszusage bzw. Zustimmung zur Übernahme eines bestehenden Neubauförderungskredits innerhalb der letzten zehn Jahre
- Einhaltung der Einkommensgrenzen der geltenden Neubauförderungsrichtlinie
- Kind darf nicht bereits bei der Neubauförderungszusage über den Kinderbonus berücksichtigt worden sein
- Antrag innerhalb von drei Monaten ab Geburt bzw. Adoption stellen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Kinderzuschuss
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder
Beschreibung
Der Kinderzuschuss unterstützt Private in Vorarlberg durch einen monatlichen Beitrag von € 50,– bei Geburt oder Adoption eines Kindes. Geförderte Haushalte mit einer Neubauförderungszusage oder der Zustimmung zur Übernahme eines bestehenden Neubauförderungskredits innerhalb der letzten zehn Jahre erhalten diese Unterstützung über bis zu zwei Jahre, längstens jedoch bis zur Restlaufzeit des Förderungskredits. Ziel ist die spürbare finanzielle Entlastung junger Familien im sozialen Bereich und die Förderung von Familienfreundlichkeit in der Region. Der Zuschuss erhöht sich bei Mehrlingsgeburten auf € 75,– pro Kind und Monat und unterstreicht das Engagement des Landes Vorarlberg für familiengerechte Wohnraumförderung.
Eine Antragstellung ist innerhalb von drei Monaten nach Geburt beziehungsweise Adoption vorzunehmen und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Wesentliche Voraussetzungen sind die Einhaltung der Einkommensgrenzen gemäß aktueller Neubauförderungsrichtlinie sowie der Ausschluss eines bereits berücksichtigten Kinderbonus bei der ursprünglichen Neubauförderungszusage. Die Förderung erstreckt sich über eine Projektdauer von 24 Monaten, wobei monatliche Zuschusszahlungen als förderfähige Ausgaben anerkannt werden. Zum Bewerbungsprozess gehören der ausgefüllte Antrag auf Kinderzuschuss, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder sowie die Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder. Interessent:innen finden weiterführende Informationen und Antragsformulare auf den offiziellen Landeswebseiten und können sich so umfassend über die Anforderungen und Fristen informieren.