Kinoförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Zuschussprogramm zur Stärkung und Erhaltung einer flächendeckenden und vielfältigen Kinostruktur in Deutschland nach dem Filmförderungsgesetz 2025. Anträge können fortlaufend gestellt werden, jedoch zu festgesetzten Einreichterminen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Kinoförderung hat zum Ziel, die flächendeckende und vielfältige Kinostruktur und deren Qualität in Deutschland zu stärken und zu erhalten.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betrieb eines Kinos in Deutschland
Beschreibung
Die Kinoförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 unterstützt bundesweit eine vielfältige und flächendeckende Kinolandschaft in Deutschland. Mit Zuschüssen zielt das Programm darauf ab, sowohl etablierte Filmtheater-Unternehmen als auch Existenzgründer:innen und Privatpersonen bei der Aufrechterhaltung und Verbesserung ihrer Vorführangebote zu stärken. Durch kontinuierliche Fördermöglichkeiten und festgelegte Einreichtermine wird gewährleistet, dass die Qualität und Reichweite der Filmvorführungen vor Ort langfristig gesichert bleibt. Die Initiative unterstreicht die Bedeutung von Kinos als kulturelle Treffpunkte und Träger regionaler Filmkultur.
Förderberechtigt sind Betreiber:innen von Kinos, Filmtheater-Unternehmen, Neugründungen im Kinobereich sowie Einzelpersonen mit regelmäßigen Filmvorführungen in Deutschland. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der nachweisliche Betrieb eines Kinos in Deutschland. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, müssen jedoch zu den von der FFA Filmförderungsanstalt vorgegebenen Terminen eingereicht werden. Eine Entscheidung über die Bewilligung von Zuschüssen basiert auf der Einhaltung der Richtlinien des aktuellen Filmförderungsgesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen der FFA. Interessierte finden detaillierte Informationen zu Einreichmodalitäten und Förderrichtlinien auf der Website der FFA Filmförderungsanstalt.
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