Kleingewerbeförderung
Förderung von Investitionen kleiner Betriebe in Vorarlberg mit einem Basiszuschuss von 8 % des förderbaren Investitionsvolumens und optionalen Bonuszuschlägen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Kleinbetrieben, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind, bei Investitionen in neue Produkte und Dienstleistungen, Kapazitätserweiterungen oder Prozessverbesserungen.
Förderfähige Ausgaben
- Neue Maschinen und Anlagen
- Investitionskosten für Produkteinführung
- Kapazitätserweiterung
- Prozess- und Arbeitsablaufoptimierung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von unbebauten Grundstücken
- Errichtung oder Kauf von Betriebsgebäuden
- Fahrzeuge für Personen- und Gütertransport
- Gebrauchte Investitionsgüter
- Investitionen in Büroausstattung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Vorarlberg
- Unternehmensgröße: < 50 Beschäftigte bzw. Jahresumsatz ≤ 10 Mio. € oder Jahresbilanzsumme ≤ 10 Mio. €
- Investitionsschwerpunkt: Einführung neuer Produkte/Dienstleistungen, Erhöhung der Fertigungs-/Dienstleistungskapazitäten oder Verbesserung der Arbeitsabläufe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Kreditwirtschaftliche Stellungnahme des Bankinstituts
- Letzte Jahresbilanz
- Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
Bewertungskriterien
- Erreichen eines der Investitionsschwerpunkte
- Besonders umwelt- und ressourcenschonende Effekte
- Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
Beschreibung
Die Kleingewerbeförderung des Landes Vorarlberg richtet sich an kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. €. Als Mitglieder der Wirtschaftskammer Vorarlberg können sie einen Basiszuschuss von 8 % des förderbaren Investitionsvolumens in Anspruch nehmen. Zusätzlich lässt sich ein umweltbezogener Bonus von 2 % bei besonders ressourcenschonenden Maßnahmen sowie ein Arbeitsplatzbonus von 2 % für Investitionen, die zur Schaffung neuer Stellen führen, einwerben. Gefördert werden Investitionen in neue Maschinen und Anlagen, die Einführung innovativer Produkte oder Dienstleistungen, Kapazitätserweiterungen und Optimierungen von Arbeitsabläufen. Dabei muss das Gesamtvolumen zwischen einer Untergrenze von 25.000 € und einer Obergrenze von 100.000 € innerhalb von drei Jahren liegen.
Der Antrag ist vor Beginn des Projekts über die Hausbank beim Amt der Vorarlberger Landesregierung – Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten – einzureichen. Gefordert werden eine präzise Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenaufstellung, eine kreditwirtschaftliche Stellungnahme, die letzte Jahresbilanz sowie ein Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein. Als Bewertungskriterien gelten die Erreichung eines der Investitionsschwerpunkte, ein ausgeprägter Umwelt- und Ressourcenschutz sowie die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Endabrechnung und Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die finanzierende Bank. Durch die Kombination von Basis- und Bonuszuschüssen fördert die Kleingewerbeförderung gezielt regionale Wirtschaftskraft, innovative Vorhaben und nachhaltige Arbeitsplätze in Vorarlberg.