Kleinprojektförderung (bis 500 €) der Wittichenauer Kinder – Mrs. Nikovich-Stiftung
Förderung von Kleinprojekten in der Kinder- und Jugendarbeit in Wittichenau mit finanzieller Unterstützung bis 500 €. Anträge bis zum 30.06. bei der Stadtverwaltung/Bürgermeister einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in Wittichenau durch finanzielle Förderung von Projekten, Maßnahmen und Veranstaltungen, um das Engagement von Vereinen, Gruppen und Initiativen vor Ort zu stärken.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wirkungsort in Wittichenau
- Projekt dient der Kinder- und Jugendarbeit
- Antrag von Vereinen, Gruppen oder Initiativen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinie der Nikovich-Stiftung
- Antrag zur finanziellen Projektunterstützung
Beschreibung
Die Kleinprojektförderung der Wittichenauer Kinder – Mrs. Nikovich-Stiftung unterstützt seit 2024 lokale Initiativen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit mit einem Zuschuss von bis zu 500 €. Ziel ist es, das Engagement von Vereinen, Gruppen und Initiativen mit Sitz oder Wirkungsort in Wittichenau zu stärken und das gesellschaftliche Leben für junge Menschen durch kreative Projekte, Aktionen und Veranstaltungen zu bereichern. Die Förderung erstreckt sich auf Maßnahmen in den Themenfeldern Bildung, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales, wobei Kinder- und Jugendprojekte besonderen Vorrang genießen. Die Stifterin Herta Nikovich hinterließ der Stadt Wittichenau ein Vermächtnis, das durch die Stiftung verwaltet und kontinuierlich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird. Mit unbürokratischer Vergabe gewährleistet der Stiftungsvorstand eine einfache Abwicklung und zeitnahe Entscheidung über die eingereichten Projekte.
Interessierte Vereine, Gruppen oder andere gemeinnützige Organisationen können ihre Anträge bis zum 30. Juni eines Jahres bei der Stadtverwaltung oder dem Bürgermeister von Wittichenau einreichen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben der Kinder- und Jugendarbeit dient und in Wittichenau realisiert wird. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen: die Förderrichtlinie der Mrs. Nikovich-Stiftung sowie der ausgefüllte Antrag zur finanziellen Projektunterstützung. Nach fristgerechter Einreichung überprüft der Stiftungsvorstand die Projekte und entscheidet über die Vergabe der Mittel. Mit dieser Initiative wird nicht nur die lokale Kinder- und Jugendarbeit gefördert, sondern auch die Zusammenarbeit von Vereinen, Gruppen und Institutionen nachhaltig gestärkt.
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