Zuschuss

Kleinprojektförderung der Stiftung Umgebindehaus

Die Stiftung Umgebindehaus fördert jährlich aus ihren Zinserträgen Kleinprojekte für Umgebindehaus-Besitzer mit bis zu 3.000 € pro Projekt.

Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: bis zu 3.000 € pro Projekt

Förderziel

Förderung von kleinen Erhaltungs-, Restaurierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Umgebindehäusern, zum Beispiel Instandsetzung der Umgebindekonstruktion oder Restaurierung historischer Fenster.

Förderfähige Ausgaben

  • Erhaltungs-, Restaurierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Planungskosten (Kostenvoranschlag)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Besitz oder Nutzung eines Umgebindehauses
  • Einzureichende denkmalschutzrechtliche Genehmigung (sofern erforderlich)
  • Lageplan und Fotos vor Beginn der Maßnahme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Kleinprojektförderung
  2. Lageplan
  3. Fotos vor Beginn der Maßnahme
  4. Denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Antrag
  5. Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  6. Zeichnungen/Skizzen/Bauzeichnungen
  7. Dokumentationen besonderer Details

Beschreibung

Die Kleinprojektförderung der Stiftung Umgebindehaus richtet sich an Privatpersonen in Sachsen, die ein historisches Umgebindehaus besitzen oder nutzen. Aus den Zinserträgen der Stiftung werden jährlich Zuschüsse von bis zu 3.000 € vergeben, um kleine Erhaltungs-, Restaurierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu unterstützen. Beispiele hierfür sind die Instandsetzung der Umgebindekonstruktion oder die Restaurierung historischer Fenster. Da die Förderung fortlaufend beantragt werden kann, bietet sie eine unbürokratische und zeitnahe Möglichkeit, einzelne Projekte unmittelbar anzugehen und die regionale Baukultur nachhaltig zu bewahren.

Interessierte Umgebindehaus-Besitzer:innen, Eigentümer:innen und Nutzungsberechtigte historischer Fachwerkhäuser sollten für die Antragstellung folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen: Besitz oder Nutzung eines Umgebindehauses, vorliegende denkmalschutzrechtliche Genehmigung (sofern erforderlich) sowie Lageplan und Fotos vor Beginn der Maßnahme. Förderfähig sind Kosten für Erhaltungs-, Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Planungskosten wie Kostenvoranschläge. Zur Bewerbung sind unter anderem das Antragsformular für die Kleinprojektförderung, ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Bauzeichnungen oder Skizzen und Dokumentationen besonderer Details einzureichen. Die laufende Fördermöglichkeit gewährt schnellen Zugang zu finanzieller Unterstützung und trägt dazu bei, das kulturelle Erbe in der Oberlausitz und darüber hinaus zu sichern.

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