Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Förderaufruf zur Stärkung der kommunalen Klimaresilienz in Nordrhein-Westfalen: Investive und niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen für Städte, Gemeinden und Kreise. Aktuelle Einreichungsrunde bis 29.01.2026 (Verfahren 1) bzw. 31.12.2026 (Verfahren 2).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels auf kommunaler Ebene: Schutz vor Hitze, Dürre, Überschwemmungen und Extremwetterereignissen durch Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Schwammstadt-Elemente, Verschattungsmaßnahmen, klimaangepasste Umgestaltungen öffentlicher Räume sowie Partizipation vulnerabler Gruppen.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Infrastrukturmaßnahmen
- Entsiegelung und Begrünung
- Regenwassermanagement
- Klimatechnische Anlagen
- Planungsleistungen
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in NRW
- Thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbares Projekt
- Eigenmittel- und Finanzierungsnachweis
- Teilnahmeberechtigung nur für einreihende Zielgruppen
- Keine Doppelförderung
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Nachweis der Klimaresilienz
- Finanzierungsplan und Liquiditätsnachweis
- Partizipationskonzept
Bewertungskriterien
- Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie
- Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit
- Beitrag zu Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit
- Beitrag zur Lebensqualität der Menschen
- Wirksamkeit bei der Anpassung an Klimafolgen
- Betroffenheit und Vulnerabilität der Zielgruppen oder des Raums
Beschreibung
Der Aufruf zur kommunalen Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen fördert investive und niedrigschwellige Maßnahmen, die Städte, Gemeinden und Kreise widerstandsfähiger gegenüber Hitze, Trockenheit, Starkregen und Extremwetterereignissen machen. Ziel ist die Steigerung der lokalen Klimaresilienz durch Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Schwammstadt-Elemente, Verschattungs- und Trinkwasserangebote sowie klimaangepasste Umgestaltungen öffentlicher Räume. Förderberechtigt sind Kommunen, Kreise und Zweckverbände sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in NRW. Das Programm wird als Zuschuss gewährt, mit Förderquoten von 50 % bis 90 %, und stellt insgesamt rund 33–37 Millionen Euro bereit. Anträge für größere Vorhaben ab 200.000 € (netto) sind im zweistufigen Verfahren bis zum 29.01.2026 (Verfahren 1) einzureichen; für Projekte bis 200.000 € (netto) gilt eine Frist bis zum 31.12.2026 (Verfahren 2). Die Projektlaufzeit darf 30 Monate nicht überschreiten.
Gefördert werden Bau- und Infrastrukturmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen, Retentionsdächer, Rigolenversickerungen, Mulden oder Retentionszisternen ebenso wie Verschattungsanlagen, klimaangepasste Schul- und Kitagelände und Anlagen zur kostenlosen Trinkwasserbereitstellung. Zudem können Planungsleistungen, Partizipationsprozesse und nicht-investive Aktivitäten bis zu 10 % der Gesamtkosten integriert werden. Die Einreichung erfolgt online über das EFRE.NRW.Online-Portal, begleitet von einer Projektskizze, Finanzierungsnachweisen und einem Beteiligungskonzept für vulnerable Gruppen. Bewerbungen werden mithilfe eines Scoring-Verfahrens anhand von Umsetzungsstrategie, Mitteleinsatz, Nachhaltigkeitsbeitrag, Anpassungswirkung und Betroffenheit bewertet. Eine qualifizierte Beratung bieten die Innovationsförderagentur.NRW und die Bezirksregierungen an.
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