Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie
Förderung für Wiener Ausbildungsbetriebe, die Lehrlinge in klimarelevanten Berufen neu aufnehmen und ausbilden. Förderbetrag für Lehrlingseinkommen und Bonus von € 1.000,- bei Aufnahme eines weiblichen Lehrlings. Antrag spätestens 3 Monate nach Ablauf der Probezeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von neubegründeten Lehrverhältnissen im 1. oder 2. Lehrjahr in klimarelevanten Lehrberufen, um die Zahl qualifizierter Fachkräfte im mittleren Ausbildungssegment in Wien zu erhöhen.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrlingseinkommen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Wien
- Aufnahme von Wiener Lehrlingen im 1. oder 2. Lehrjahr unter 18 Jahren
- Ausbildung in klimarelevanten Lehrberufen
- Unterzeichnung der Unterstützungserklärung
- Antragstellung spätestens 3 Monate nach Ablauf der Probezeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Unterstützungserklärung
- Verpflichtungserklärung (inkl. De-minimis-Erklärung und Bestätigung über das aufrechte Lehrverhältnis)
Bewertungskriterien
- Bonus bei Aufnahme eines weiblichen Lehrlings
Beschreibung
Die Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie unterstützt Wiener Ausbildungsbetriebe dabei, Lehrlinge in besonders klimarelevanten Berufen neu aufzunehmen und fachgerecht auszubilden. Ziel ist es, die Zahl qualifizierter Fachkräfte im mittleren Ausbildungssegment der Stadt Wien zu erhöhen und den Klimaschutz voranzutreiben. Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien, die Lehrlinge unter 18 Jahren im ersten oder zweiten Lehrjahr aufnehmen und sich durch Unterzeichnung der Unterstützungserklärung zur „Wiener Klima-Lehrausbildungsinitiative“ bekennen. Besonders honoriert wird die Einstellung weiblicher Auszubildender: Für jeden neu aufgenommenen weiblichen Lehrling steht ein Bonus von 1.000 € zur Verfügung.
Die Prämie umfasst einen Zuschuss zum Lehrlingseinkommen von 1.100 € monatlich für maximal neun Monate im ersten bzw. 1.500 € monatlich für maximal zehn Monate im zweiten Lehrjahr. Förderanträge können bis spätestens drei Monate nach Ablauf der Probezeit gestellt werden. Voraussetzung dafür ist die Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars, der unterzeichneten Unterstützungserklärung sowie der Verpflichtungserklärung inklusive De-minimis-Erklärung und Bestätigung des aufrechten Lehrverhältnisses. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten nach Nachweis der ausgezahlten Lehrlingseinkommen. Förderungen werden bis zum 31.12.2025 gewährt, Projektbeginn ist ab 01.09.2024 möglich. Durch diese Maßnahme leistet Wien einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2040.
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