Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Zinsgünstiges Darlehen der KfW für klimafreundliche Investitionen von Unternehmen im In- und Ausland zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Produktion strategischer Transformationstechnologien. Bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben, bis zu 100 % Finanzierung, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die KfW Bankengruppe unterstützt Unternehmen, Freiberufler und kommunale Betriebe bei Investitionen in ökologische Nachhaltigkeit und strategische Transformationstechnologien. Gefördert werden Errichtung, Erwerb und Modernisierung förderfähiger Anlagen sowie begleitende Planungs-, Umsetzungs- und Nachweiskosten zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Umstellung auf klimafreundliche Produktions- und Versorgungsverfahren.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen
- Modernisierung bestehender Anlagen
- Planungs- und Umsetzungsbegleitung
- Erstellung von Gutachten und Nachweisen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen oder gemeinnützigen Nutzung sowie landwirtschaftlicher Primärproduktion
- Treuhandkonstruktionen und sonstige Vermögensübertragungen
- Förderausschluss für Bund, Länder und kommunale Einrichtungen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
- juristische Personen und Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung
- Investitionsvorhaben müssen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation leisten
- Vereinbarkeit mit der Ausschlussliste der KfW und Einhaltung der umwelt- und sozialrechtlichen Standards
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
- "De-minimis"-Erklärung
- Vereinfachte Selbsterklärung KMU
- Selbsterklärung KMU mit Merkblatt KMU-Definition
- Kumulierungserklärung
- Infoblatt Klimaschutzoffensive
- Technische Mindestanforderungen Modul A bis G
- Infoblatt Technische FAQ
Bewertungskriterien
- Beitrag zur wesentlichen Verbesserung der Umweltsituation
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
Beschreibung
Die Klimaschutzoffensive für Unternehmen der KfW Bankengruppe bietet bundesweit zinsgünstige Darlehen für Investitionen in klimafreundliche Anlagen und strategische Transformationstechnologien. Mit einer Förderquote von bis zu 100 % lassen sich Vorhaben mit einem Finanzierungsvolumen von bis zu 25 Mio. EUR realisieren. Gefördert werden Errichtung, Erwerb und Modernisierung förderfähiger Anlagen sowie begleitende Planungs-, Umsetzungs- und Nachweiskosten. Thematische Schwerpunkte liegen in den Bereichen Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Mobilität, Umwelt- und Naturschutz sowie Unternehmensfinanzierung. Das Programm richtet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer:innen, Freiberufler:innen sowie kommunal beteiligte juristische Personen und Personengesellschaften. Anträge können jederzeit vor Beginn des jeweiligen Vorhabens über einen Finanzierungspartner eingereicht werden.
Die Offensive unterstützt die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Umstellung auf CO₂-arme Produktions- und Versorgungsverfahren. Fördervoraussetzungen sind ein deutlicher Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation sowie die Einhaltung der KfW-Ausschlussliste und geltender Umwelt- und Sozialstandards im In- und Ausland. Wesentliche Bewertungskriterien sind technisches Mindestniveau, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Umweltwirkung des Vorhabens. Zur Antragstellung sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich: gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA), „De-minimis“-Erklärung, Selbsterklärung zum KMU-Status, Kumulierungserklärung sowie technische Nachweise gemäß Modul A bis G. Die Kreditlaufzeit beträgt je nach gewählter tilgungsfreier Anlaufzeit zwei bis zwanzig Jahre und kann mit weiteren öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.
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