Darlehen

Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

Zinsverbilligtes Darlehen für KMU in Baden-Württemberg zur Finanzierung energieeffizienter Nichtwohngebäude mit zusätzlichem Tilgungszuschuss (Klimaprämie).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 10.000 € bis 5.000.000 €
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung der Investitionen in den Neubau, Ersterwerb oder energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden bzw. Betriebsgebäuden durch zinsverbilligte Darlehen, ergänzt um einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) für kleine und mittlere Unternehmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Energetische Kosten nach BEG/KFN
  • Weitere projektbezogene Kosten wie Grundstück und Außenanlagen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anlagen mit EEG/KWKG-Vergütung
  • Fossile Heizkessel (ab 01.01.2025)
  • Finanzierung von Betriebsmitteln und Warenlager
  • Leasing und Mietkauf
  • Umschuldung und Nachfinanzierungen
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU und größere mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
  • Investition in energieeffiziente Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg
  • Gleichzeitige Förderung über BEG-NWG, BEG-EM-NWG, KFN oder ELR
  • Fachliche und kaufmännische Qualifikation und aktives Mitwirken für natürliche Personen in den KMU-Varianten
  • Erfüllung technischer Mindestanforderungen der Bundesförderprogramme
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Programmmerkblatt
  2. Antragsformular
  3. Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen I & II
  5. Bestätigung nach Durchführung BEG
  6. Bestätigung nach Durchführung KFN

Beschreibung

Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Baden-Württemberg bei Investitionen in energieeffiziente Nichtwohngebäude. Das zinsverbilligte Darlehen fördert Neubau, Ersterwerb und energetische Sanierung von Betriebsgebäuden – und wird für KMU durch einen zusätzlichen Tilgungszuschuss, die Klimaprämie, aufgewertet. In drei Programmvarianten (junge KMU, etablierte KMU und KDM-Flex) stehen Kreditsummen zwischen 10.000 und 5.000.000 Euro zur Verfügung, mit denen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (energetische Kosten nach BEG/KFN sowie projektbezogene Aufwendungen wie Grundstück und Außenanlagen) gedeckt werden. Eine durchgehende Antragsmöglichkeit gewährleistet flexible Planungszeiträume.

Voraussetzung ist die gleichzeitige Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-NWG, BEG-EM-NWG), das Bundesprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) oder – in der Flex-Variante – das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Die technische Realisierung muss die Mindestanforderungen der Bundesprogramme sowie Umwelt- und Sozialstandards erfüllen. Ausgeschlossen sind u. a. Anlagen mit EEG/KWKG-Vergütung, fossile Heizkessel ab 01.01.2025, Betriebsmittel- und Lagerfinanzierung, Leasing, Nachfinanzierungen, stille Beteiligungen sowie Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Anträge werden über die Hausbank eingereicht; ein fester Förderzeitraum entfällt.

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