Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie
Zinsverbilligtes Darlehen für KMU in Baden-Württemberg zur Finanzierung energieeffizienter Nichtwohngebäude mit zusätzlichem Tilgungszuschuss (Klimaprämie).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Investitionen in den Neubau, Ersterwerb oder energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden bzw. Betriebsgebäuden durch zinsverbilligte Darlehen, ergänzt um einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) für kleine und mittlere Unternehmen.
Förderfähige Ausgaben
- Energetische Kosten nach BEG/KFN
- Weitere projektbezogene Kosten wie Grundstück und Außenanlagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anlagen mit EEG/KWKG-Vergütung
- Fossile Heizkessel (ab 01.01.2025)
- Finanzierung von Betriebsmitteln und Warenlager
- Leasing und Mietkauf
- Umschuldung und Nachfinanzierungen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU und größere mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Investition in energieeffiziente Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg
- Gleichzeitige Förderung über BEG-NWG, BEG-EM-NWG, KFN oder ELR
- Fachliche und kaufmännische Qualifikation und aktives Mitwirken für natürliche Personen in den KMU-Varianten
- Erfüllung technischer Mindestanforderungen der Bundesförderprogramme
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Programmmerkblatt
- Antragsformular
- Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen I & II
- Bestätigung nach Durchführung BEG
- Bestätigung nach Durchführung KFN
Beschreibung
Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Baden-Württemberg bei Investitionen in energieeffiziente Nichtwohngebäude. Das zinsverbilligte Darlehen fördert Neubau, Ersterwerb und energetische Sanierung von Betriebsgebäuden – und wird für KMU durch einen zusätzlichen Tilgungszuschuss, die Klimaprämie, aufgewertet. In drei Programmvarianten (junge KMU, etablierte KMU und KDM-Flex) stehen Kreditsummen zwischen 10.000 und 5.000.000 Euro zur Verfügung, mit denen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (energetische Kosten nach BEG/KFN sowie projektbezogene Aufwendungen wie Grundstück und Außenanlagen) gedeckt werden. Eine durchgehende Antragsmöglichkeit gewährleistet flexible Planungszeiträume.
Voraussetzung ist die gleichzeitige Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-NWG, BEG-EM-NWG), das Bundesprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) oder – in der Flex-Variante – das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Die technische Realisierung muss die Mindestanforderungen der Bundesprogramme sowie Umwelt- und Sozialstandards erfüllen. Ausgeschlossen sind u. a. Anlagen mit EEG/KWKG-Vergütung, fossile Heizkessel ab 01.01.2025, Betriebsmittel- und Lagerfinanzierung, Leasing, Nachfinanzierungen, stille Beteiligungen sowie Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Anträge werden über die Hausbank eingereicht; ein fester Förderzeitraum entfällt.