Zuschuss

Kombilohnbeihilfe

Vorübergehende Kombilohnbeihilfe zur Sicherung der Lebenserhaltung bei gering entlohnter, vollversicherungspflichtiger Beschäftigung. Österreichweit verfügbar, Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 950 € monatlich
Förderquote: 30% - 55%
Projektdauer: 12 - 36 Monate

Förderziel

Sicherung der Lebenserhaltung während einer gering entlohnten, jedoch vollversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gesundheitliche Einschränkung
  • Länger als 3 Monate arbeitslos und älter als 50 Jahre
  • Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • Annahme einer entfernten Arbeitsstelle
  • Absolvierte Maßnahme der beruflichen Rehabilitation
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Beschreibung

Die vorübergehende Kombilohnbeihilfe erfüllt das Ziel, die Lebenshaltung bei gering entlohnter, aber vollversicherungspflichtiger Beschäftigung in ganz Österreich zu sichern. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, langzeitarbeitslose Menschen über 50 und Wiedereinsteiger:innen ins Berufsleben erhalten einen finanziellen Zuschuss, der neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gewährt wird. Die Förderung beträgt je nach Arbeitszeit 30 % (unter 30 Wochenstunden) oder 55 % (ab 30 Wochenstunden) des Netto-Erwerbseinkommens und wird auf maximal 950 € pro Monat begrenzt. Anträge können jederzeit über das eAMS-Konto oder telefonisch beim Arbeitsmarktservice gestellt werden, sodass ein nahtloser Einstieg in den Beruf gefördert wird.

Voraussetzung für den Erhalt sind ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis mit mindestens 20 bzw. 30 Wochenstunden und eine der folgenden Bedingungen: gesundheitliche Einschränkung, Arbeitslosigkeit über drei Monate bei Personen ab 50 Jahren, abgeschlossene Teilnahme an beruflicher Rehabilitation, Bezug von REHAB-Geld, Erreichen der Höchstdauer des Krankgeldbezugs oder Annahme einer entfernten Arbeitsstelle. Die Förderzeit erstreckt sich in der Regel über 12 Monate, kann bei bestimmten Kriterien wie Minderung der Erwerbsfähigkeit ≥ 50 %, Erreichen des 59. Lebensjahres oder REHAB-Maßnahmen auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Durch diese kontinuierliche Unterstützung leistet die Kombilohnbeihilfe einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und zur Senkung der Arbeitslosigkeit in Österreich.

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