Zuschuss

Kommunale Straßen- und Brückenbauförderung nach BayGVFG

Der Freistaat Bayern gewährt Landkreisen und Gemeinden projektbezogene Zuschüsse für den Bau und Ausbau kommunaler Straßen und Brücken zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Förderung von Bau- und Ausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen und Brücken, um die Verkehrsverhältnisse zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger der Baulast der förderfähigen Straße/Brücke
  • Projekt muss dringend zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich sein
  • Gesamtkostendeckung muss gesichert sein
  • Planung muss Bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sowie wirtschaftlich sein
  • Berücksichtigung von Belangen von Menschen mit Behinderungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Entwurf nach Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau (RE)
  2. Ausgefülltes Muster 1a zu Art. 44 BayHO - Zuwendungsantrag (PDF)

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Landkreise, Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse als Träger:innen der Baulast mit projektbezogenen Zuschüssen im Rahmen der kommunalen Straßen- und Brückenbauförderung nach BayGVFG. Zielsetzung ist die gezielte Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch den Bau und Ausbau verkehrswichtiger innerörtlicher Straßen, Zubringer- und zwischenörtlicher Verbindungen, Geh- und Radwege, besonderer Fahrspuren für Omnibusse sowie öffentlicher Umsteige- und Verkehrsflächen. Die Förderung erfolgt fortlaufend, bis die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, und orientiert sich an den zuwendungsfähigen Kosten nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra). Eine anteils- oder festbetragsbezogene Festlegung der Zuschusshöhe erfolgt gemäß Nr. 7 RZStra.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist unter anderem, dass das Vorhaben dringend zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich ist, planerisch und verkehrstechnisch einwandfrei sowie wirtschaftlich gestaltet wird und die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt sind. Ein Antrag darf erst nach Festlegung des Projekts in einem Flächennutzungs-, Generalverkehrs- oder gleichwertigen Plan gestellt werden und erfordert den Nachweis der gesicherten Gesamtkosten­finanzierung. Zur Antragseinreichung bei der zuständigen Bezirksregierung sind ein Entwurf nach den Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau (RE) sowie das ausgefüllte Muster 1a zu Art. 44 BayHO – Zuwendungsantrag vorzulegen. Die Fördermaßnahme wird vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verantwortet und bietet Kommunen eine verlässliche Unterstützung bei Infrastrukturprojekten zur nachhaltigen Verbesserung des bayerischen Straßennetzes.

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