Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen
Zinsgünstige und langfristige Kredite für niedersächsische Kommunen zur Finanzierung kommunaler, digitaler und sozialer Infrastrukturvorhaben sowie Umschuldung bestehender Darlehen; bis zu 100 % Finanzierung, Laufzeit bis zu 30 Jahre, Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Investitionen in die kommunale, digitalen und sozialen Infrastruktur in Niedersachsen sowie Umschuldung bestehender Bankdarlehen als Anschlussfinanzierung.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für kommunale, digitale und soziale Infrastruktur
- Umschuldung bestehender Darlehen anderer Banken
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen im Wohnungsbau, die durch soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen gefördert werden
- Maßnahmen, die den freien Wettbewerb beeinträchtigen (Beihilfen gemäß Art. 107 AEUV)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen
- Ausgeschlossen: Maßnahmen im Wohnungsbau im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen
- Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß NKomVG, KomHKVO und Richtlinien des Niedersächsischen Innenministeriums
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausschreibung der Kommune per E-Mail oder Fax
Beschreibung
Als zentrales Förderinstrument für niedersächsische Kommunalverwaltungen stellt die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) mit dem Kommunalen Infrastrukturkredit Niedersachsen langfristige, zinsgünstige Darlehen bereit. Gefördert werden Investitionen in kommunale, digitale und soziale Infrastrukturprojekte sowie die Umschuldung bestehender Kredite anderer Banken als Anschlussfinanzierung. Der Kreditrahmen umfasst bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren und ermöglicht bis zu drei tilgungsfreie Jahre. Eine fortlaufende Antragsmöglichkeit sorgt für flexible Projektplanungen ohne feste Fristen, während die tagesaktuell festgelegten Zinssätze eine transparente Kostenkalkulation erlauben.
Förderberechtigt sind ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) sowie den Richtlinien des Niedersächsischen Innenministeriums einhalten. Ausgeschlossen bleiben Vorhaben im Bereich sozial geförderten Wohnungsbaus und Maßnahmen, die den freien Wettbewerb gemäß Art. 107 AEUV beeinträchtigen. Förderfähige Ausgaben umfassen sowohl Investitionskosten für Infrastrukturvorhaben als auch Umschuldungstranchen vorhandener Darlehen. Zur Antragseinreichung genügt die Übersendung der kommunalen Ausschreibung per Mail oder Fax; anschließend folgt ein tagesaktuelles Konditionsangebot. Dieses Modell unterstützt Kommunalverwaltungen dabei, nachhaltige Stadtentwicklungen, digitale Modernisierungen und soziale Projekte in Niedersachsen zukunftssicher zu finanzieren.
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