Darlehen

Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP

Das Programm unterstützt bayerische Gemeinden bei der Schaffung von preisgünstigem Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte und anerkannte Flüchtlinge durch zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse. Antragstellung vor Vorhabensbeginn, fortlaufend möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: 30% - 60%

Förderziel

Der Freistaat Bayern fördert Kommunen bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden zur Schaffung von Mietwohnraum, Modernisierung bestehenden Wohnraums, Erwerb leerstehender Gebäude sowie vorbereitende Planungs- und Fachgutachten. Ziel ist die Bereitstellung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum für einkommensschwache Haushalte und anerkannte Flüchtlinge.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau von Mietwohnraum
  • Änderung oder Erweiterung von Gebäuden
  • Modernisierung bestehenden Wohnraums
  • Erwerb leerstehender Gebäude
  • Vorbereitende Planungs- und Fachgutachten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümerin/Eigentümer des fördernden Mietwohnraums muss Kommunalträger sein
  • Nachweis eines erheblichen, nicht nur vorübergehenden Mietwohnungsbedarfs
  • Einhalten allgemein üblicher Wohnstandards
  • Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderung DIN 18040-2 bei Neubau und Modernisierung
  • Wohnflächen- und Mietpreisbindungen gemäß BayWoFG
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Grundstücksnachweise (Grundbuchblattabschrift, Kaufvertrag oder Erbbaurechtsvertrag)
  2. Bautechnische Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Kostenberechnung nach DIN 276)
  3. Kreditaufnahmebeschluss des zuständigen Organs mit Beglaubigungsvermerk

Beschreibung

Das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP des Freistaats Bayern bietet bayerischen Gemeinden, Märkten, Städten, Zweckverbänden sowie Landkreisen und Bezirken zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse zur Schaffung von preisgünstigem Mietwohnraum. Gefördert werden der Neubau, die Änderung oder Erweiterung von Wohngebäuden sowie Modernisierungen und der Erwerb leerstehender Immobilien. Auch vorbereitende Planungs- und Fachgutachten sind zuschussfähig. Die Förderung deckt 30 % bis 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten ab, wobei bei Modernisierungen und Bestandsmaßnahmen der Zuschuss auf bis zu 40 % erhöht werden kann. Dank der Kombination aus zinsgünstigem Kapitalmarktdarlehen und direktem Zuschuss wird die dauerhafte Bereitstellung barrierefreien und bezahlbaren Wohnraums für einkommensschwache Haushalte und anerkannte Flüchtlinge unterstützt. Eine Belegungsbindung über 25 Jahre und eine Eigenleistung von mindestens 10 % der Gesamtkosten sind Voraussetzung für die Bewilligung.

Voraussetzungen sind der Nachweis eines erheblichen, nicht nur vorübergehenden Bedarfs sowie die Einhaltung allgemein üblicher Wohnstandards und der Barrierefreiheitsanforderung DIN 18040-2. Die Mietpreis- und Wohnflächenbindungen richten sich nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG). Der Antrag ist vor Vorhabensbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen; erforderliche Unterlagen umfassen Grundstücksnachweise, bautechnische Pläne, Kostenberechnungen nach DIN 276 sowie den Kreditaufnahmebeschluss des zuständigen Gremiums. Durch die fortlaufende Antragstellung können Kommunalträger bedarfsgerecht investieren und so einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Stadtentwicklung und zum nachhaltigen Wohnungsbau in Bayern leisten.

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