Kontrollkostenzuschuss für Biobetriebe
Der Kontrollkostenzuschuss des Landes Vorarlberg unterstützt Biobetriebe in der landwirtschaftlichen Urproduktion durch Übernahme der Kosten für Kontrollen durch akkreditierte Biokontrollstellen. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Beitrag zu den Kosten für die Kontrollen bei Biobetrieben in der landwirtschaftlichen Urproduktion in Vorarlberg.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Kontrollen durch akkreditierte Biokontrollstellen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bewirtschaftung eines Betriebes nach den Vorgaben für den biologischen Landbau in Vorarlberg
- Abschluss eines Kontrollvertrages mit einer akkreditierten Biokontrollstelle
- Abgabe eines Förderantrages
Beschreibung
Der Kontrollkostenzuschuss ist eine direkte Fördermaßnahme des Landes Vorarlberg im Themenfeld Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung. Seit 2017 unterstützt diese Initiative Unternehmen aus der landwirtschaftlichen Urproduktion, die nach den Vorgaben für den biologischen Landbau bewirtschaftet werden, durch eine teilweise Kostenübernahme der gesetzlichen Kontrollen. Dabei werden die Gebühren für Prüfungen durch eine akkreditierte Biokontrollstelle erstattet, wodurch Bio-Erzeuger:innen finanziell entlastet und die Einhaltung ökologischer Standards gestärkt werden. Die Maßnahme ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss konzipiert und stützt sich auf ein jährliches Budget von rund 0,08 Mio. Euro. Rechtsgrundlage bilden die Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses zu den Kontrollkosten für Biobetriebe sowie das Land- und Forstwirtschaftsgesetz. Die Förderung wird im Rahmen der allgemein gültigen Landesförderungsrichtlinien abgewickelt und ist zeitlich unbefristet: Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass eine kontinuierliche Planungssicherheit gewährleistet ist.
Gefördert werden sämtliche Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der Kontrolle durch eine akkreditierte Biokontrollstelle entstehen. Voraussetzung ist die Bewirtschaftung eines Betriebes nach den Vorgaben für den biologischen Landbau sowie der Abschluss eines entsprechenden Kontrollvertrags. Einreichungen sind sowohl digital über das regionale Förderportal als auch in Papierform möglich; dem Antrag ist eine Kopie des Kontrollvertrags beizulegen. Nach Einreichung erfolgt die fachliche Prüfung, und der Zuschuss wird gestaffelt nach dem Nachweis der Kontrollkosten direkt an die Kontrollstelle ausgezahlt. Diese unkomplizierte Abwicklung empfiehlt sich besonders für Bio-Betriebe, die ihre administrativen Aufwendungen minimieren und langfristig in eine transparente Qualitätssicherung investieren wollen. Durch den unbefristeten Förderrahmen können Teilnehmer:innen flexibel auf betriebliche Bedürfnisse reagieren und ihre ökologische Produktionsweise dauerhaft absichern.