Kooperationspartner-Förderung / Delegierte Hilfen
Die Aktionen – Stiftung für Menschen in Not unterstützt ausgewählte lokale bzw. regionale Sozialpartner finanziell für bedürftige Klient*innen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung lokaler und regionaler Kooperationspartner, damit diese gezielt bedürftigen, notleidenden Menschen (z. B. Wohnungslose, Geflüchtete, psychisch Erkrankte, ehemals Inhaftierte) Hilfe leisten und die Verwendung der Mittel vor Ort nachweisen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Vorgaben laut Stiftungssatzung
Beschreibung
Die Kooperationspartner-Förderung / Delegierte Hilfen der Aktionen – Stiftung für Menschen in Not richtet sich an bundesweit tätige, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine, die sich der Unterstützung besonders vulnerabler Zielgruppen verschrieben haben. Sie leistet finanzielle Zuwendungen in Form von Zuschüssen, damit lokale und regionale Partner gezielt hilfebedürftige Menschen wie Wohnungslose, Geflüchtete, ehemals Inhaftierte und psychisch beeinträchtigte Personen unterstützen können. Die Mittel werden direkt über die Kooperationspartner verteilt und vor Ort nachgewiesen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Gleichzeitig ermöglicht die Delegation an erfahrene Fachorganisationen eine effiziente und verantwortungsbewusste Mittelverwendung gemäß der Vorgaben der Stiftungssatzung.
Die Fördermaßnahme steht gemeinnützigen Trägern offen und kann jederzeit beantragt werden. Vorausgesetzt wird die Einhaltung der in der Satzung der Stiftung festgelegten Voraussetzungen. Interessierte Organisationen profitieren von einem schlanken Antragsverfahren ohne feste Fristen und können ihre Anträge kontinuierlich einreichen. Die passgenaue Förderung stärkt bestehende Netzwerke im sozialen Sektor, verbessert die Betreuungsqualität für Menschen in Not und trägt zur nachhaltigen Verbesserung regionaler Hilfestrukturen bei. Anträge werden fortlaufend geprüft und bei Erfüllung der Förderkriterien zügig bewilligt.
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