Kriseninterventionsstelle/Krisenunterbringung
Beratungs- und Zufluchtsstelle mit stationärem Bereich für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen. Rund um die Uhr erreichbar, unbürokratische Aufnahme und Schutzraum mit Versorgung und ambulanter Nachbetreuung; Aufenthalt bis zu zwölf Wochen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Bereitstellung einer rund um die Uhr erreichbaren Zufluchtsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen, um durch Soforthilfe, unbürokratische Aufnahme und Schutz grundlegende Bedürfnisse zu sichern und gemeinsam Perspektiven und Ressourcen für kurz- bis mittelfristige Hilfsmaßnahmen zu entwickeln sowie die psychische Stabilität zu fördern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
- Gültige Betreuungsvereinbarung
- Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren im stationären Bereich
- Aufnahme in akuten Krisensituationen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
- Gültige Betreuungsvereinbarung
Beschreibung
Kriseninterventionsstelle/Krisenunterbringung in der Steiermark bietet gemeinnützigen Organisationen eine fortlaufende Zuschussförderung zur Aufrechterhaltung einer rund um die Uhr erreichbaren Beratungs- und Zufluchtsstelle für Kinder und Jugendliche in akuten Notlagen. Gefördert werden stationäre Unterbringungskapazitäten für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sowie ambulante Angebote, die – unter Einbeziehung der fallführenden Sozialarbeiter:innen der Bezirksverwaltungsbehörde – eine unbürokratische Aufnahme und Versorgung gewährleisten. Trägerorganisationen benötigen einen schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung und eine gültige Betreuungsvereinbarung, um im Notfall einen geschützten Raum mit Mahlzeiten, Hygiene, Schlafmöglichkeiten und psychologischer Ersthilfe bis zu zwölf Wochen bereitstellen zu können.
Das Förderziel liegt in der Stabilisierung der psychischen Gesundheit und der Sicherung grundlegender Bedürfnisse durch Soforthilfe und ambulante Nachbetreuung. Antragsberechtigt sind bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die Kindern und Jugendlichen – bei Vorliegen einer Betreuungsvereinbarung – in Krisensituationen Schutz und Orientierung bieten. Die Maßnahme unterstützt die Entwicklung tragfähiger Perspektiven sowie kurz- bis mittelfristiger Hilfsmaßnahmen und fördert die Stärkung individueller Ressourcen. Eine Frist für Einreichungen existiert nicht, Anträge können jederzeit an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales, gerichtet werden.