Zuschuss

Kroschke Kinderstiftung: Allgemeine Förderung

Förderung gemeinnütziger Projekte für chronisch kranke und behinderte Kinder in Norddeutschland mit Schwerpunkt im Braunschweiger Land und der Metropolregion Hamburg.

Gesundheit Soziales Kinder und Jugendliche Kultur Sport Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg, Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Projekten, die chronisch kranken und behinderten Kindern musische Förderung, Integration und Inklusion, Therapie, Bewegung & Ernährung sowie Gesundheitsvorsorge ermöglichen und die frühe Hilfen und Teilhabe-Angebote stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkostenerstattung
  • Sachkostenerstattung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Einzelfallhilfe
  • Förderung von Privatpersonen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützige Ausrichtung der antragstellenden Organisation
  • Projekt im Bereich chronische Erkrankungen oder Behinderung
  • Standort Norddeutschland (insbesondere Braunschweiger Land und Metropolregion Hamburg)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Freistellungsbescheinigung
  2. Nachweis der Vertretungsberechtigung
  3. Projektbeschreibung
  4. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Wirtschaftlichkeit
  • Solidität und Qualität

Beschreibung

Die Kroschke Kinderstiftung fördert gemeinnützige Projekte für chronisch kranke und behinderte Kinder in Norddeutschland, mit regionalem Schwerpunkt im Braunschweiger Land und der Metropolregion Hamburg. Gefördert werden Vereine, Selbsthilfegruppen, Bildungseinrichtungen, Genossenschaften sowie öffentliche und soziale Träger, die musische Angebote, Integrationsmaßnahmen, Therapien, Bewegungs- und Ernährungsprogramme oder Gesundheitsvorsorge initiieren. Das Ziel ist die Stärkung von Frühen Hilfen und barrierefreier Teilhabe für betroffene Familien. Die Stiftung vergibt einmalige und längerfristige Zuschüsse für Personalkosten und Sachmittel, bewertet dabei insbesondere Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und fachliche Qualität des Vorhabens.

Die Antragstellung erfolgt standardisiert über das Online-Portal der Stiftung; feste Fristen werden ab Mitte Oktober veröffentlicht. Voraussetzung sind eine gültige Freistellungsbescheinigung, der Nachweis der Vertretungsberechtigung, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan. Die Entscheidung fällt durch den ehrenamtlichen Vorstand in mehrmals jährlich stattfindenden Sitzungen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, und Einzelfallhilfen oder Anträge von Privatpersonen werden nicht berücksichtigt. Die Kroschke Kinderstiftung unterstützt innovative und modellhafte Projekte, die nachhaltig wirken und betroffenen Kindern neue Perspektiven eröffnen.

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