Zuschuss

Kulturelle Filmförderung: Förderung Stoffentwicklung für programmfüllende Dokumentarfilme

Stoffentwicklungsförderung für programmfüllende Dokumentarfilme mit bis zu 20.000 € für innovative und künstlerisch anspruchsvolle Kinoprojekte. Anträge sind vor Projektbeginn möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Fördersumme: bis zu 20.000 €

Förderziel

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert die Entwicklung produktionsreifer, projektgerechter Beschreibungen für programmfüllende Dokumentarfilmvorhaben mit dem Ziel, Finanzierungs‐ und Produktionspartner zu gewinnen und die spätere Realisierung innovativer Kinodokumentarfilme zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Autorenhonorar in angemessener Höhe
  • Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
  • Recherche- und Archivkosten
  • Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz und Teilnahmegebühren für Filmfachmessen
  • Übersetzungskosten
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Projekte mit bereits anderweitiger Förderung
  • Projekte im Rahmen der Hochschulausbildung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Regisseur:innen mit vorweisbarem programmfüllendem Dokumentarfilm
  • Nachweis einer Produktionsfirma durch Absichtserklärung

Bewertungskriterien

  • Themenliche Anspruchsvollheit
  • Innovationsgehalt des Stoffentwicklungsprojekts
  • Individueller Umsetzungsansatz

Beschreibung

Die kulturelle Filmförderung des Bundes unterstützt bundesweit Regisseur:innen mit bereits realisiertem programmfüllenden Dokumentarfilm und einer Produzent:innen-Absichtserklärung bei der Entwicklung detaillierter Stoffbeschreibungen. Als Zuschussprogramm für Unternehmen und Verbände stehen Fördermittel von bis zu 20.000 € zur Verfügung, um innovative und künstlerisch anspruchsvolle Kinodokumentarprojekte vorzubereiten. Ziel ist es, hochwertige Stoffkonzepte zu erstellen, die Finanzierungs‐ und Produktionspartner:innen überzeugen und die spätere Realisierung unterstützenswerter Dokumentarfilme ermöglichen. Das Programm stärkt die Infrastruktur kultureller Medienprojekte und fördert interdisziplinäre Ansätze in Kultur, Medien und Städtebau. Das Förderangebot deckt Schnittstellen zwischen Kultur, Infrastruktur, Medien sowie Städtebau und Stadterneuerung ab. Eine Antragstellung ist jederzeit vor Projektbeginn möglich und erfolgt kontinuierlich.

Förderfähige Ausgaben erstrecken sich auf angemessene Autorenhonorare, Rechteerwerb und Rechtsberatung sowie Recherche- und Archivkosten. Auch Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz, Teilnahmegebühren für Filmfachmessen, Übersetzungsleistungen, Teaser- oder Trailerproduktionen, dramaturgische Beratung sowie Marketing- und Auswertungskonzepte können bezuschusst werden. Nicht in Frage kommen Projekte mit anderweitiger Förderung oder in der Hochschulausbildung entstandene Arbeiten. Bewertet werden in einem transparenten Verfahren thematische Anspruchsvollheit, Innovationsgehalt und ein individueller Umsetzungsansatz. Zudem fließen Aspekte ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie Diversität in die Entscheidung ein. Anträge werden ganzjährig geprüft, eine feste Frist ist nicht vorgesehen. Nach Abschluss sind alle Belege vorzulegen, um den Fördermitteleinsatz nachzuweisen. Ausführliche Informationen zu Antragsvoraussetzungen und Fristen finden sich in den Richtlinien der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

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