Zuschuss

Kulturförderung der Stadt Straubing

Die Stadt Straubing fördert jährlich kulturell tätige Vereinigungen und Institutionen mit Sitz in Straubing. Anträge für Projekte, Einzelveranstaltungen oder umfangreiche Vereinsprogramme sind bis zum 31.07. eines jeden Jahres einzureichen.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Unterstützung der Arbeit von kulturell tätigen Vereinigungen und Institutionen in Straubing durch Zuschüsse für Projekte, einzelne Veranstaltungen oder umfangreiche Vereinsprogramme zur Förderung des kulturellen Lebens.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Veranstaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Straubing
  • Nachweis kultureller Tätigkeit
  • Detaillierte Projektbeschreibung mit Einnahmen- und Ausgabenplanung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Vorläufige Einnahmen- und Ausgabenplanung
  3. Antragsformular oder formloser Antrag
  4. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Die Kulturförderung der Stadt Straubing richtet sich an kulturell engagierte Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Straubing. Jährlich werden Zuschüsse für Projekte, Einzelveranstaltungen und umfangreiche Vereinsprogramme vergeben, um das kulturelle Leben vor Ort zu bereichern. Gefördert werden u. a. Personalaufwendungen, Sachkosten und Veranstaltungskosten. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Darstellung der kulturellen Tätigkeit sowie eine detaillierte Projektbeschreibung mit vorläufiger Einnahmen- und Ausgabenplanung. Anträge können formlos oder mithilfe des speziellen Antragsformulars eingereicht werden und werden nach Vorlage eines Verwendungsnachweises ausgezahlt. Die Förderung erfolgt ausschließlich auf Antrag und schafft finanzielle Spielräume für innovative Programme und kreative Vorhaben in allen Sparten der Kultur.

Interessierte Antragsteller:innen reichen die vollständigen Unterlagen – bestehend aus Projektbeschreibung, vorläufiger Einnahmen- und Ausgabenplanung, Antragsformular oder formlosem Antrag und späterem Verwendungsnachweis – bis spätestens 31.07. eines jeden Jahres beim Amt für Kultur und Bildung der Stadt Straubing ein. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Stadt Straubing unterstützt bei Bedarf mit weiterführenden Informationen und stellt alle notwendigen Formulare zur Verfügung. Durch diese Förderung werden lokale Kulturinitiativen gestärkt, Vernetzungen innerhalb der Kunst- und Kulturszene gefördert und nachhaltige Impulse für das gemeindliche Vereinsleben gesetzt.

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