Zuschuss

Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz

Der Freistaat Bayern fördert kulturelle Projekte zur Pflege, Vermittlung und Weiterentwicklung des Kulturerbes deutscher Heimatvertriebener, Aussiedler und Spätaussiedler in Bayern.

Kultur Medien Sport

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung, Vermittlung und Weiterentwicklung des Kulturguts der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie zur Stärkung ihrer kulturellen Identität und Teilhabe. Ziel ist es, das Kulturerbe der Vertreibungsgebiete zu erhalten, in das kulturelle Leben in Bayern einzubinden und generationenübergreifend zugänglich zu machen.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten im Kulturbereich

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Sitz in Bayern oder in den ehemaligen Siedlungsgebieten in Ost-/Südosteuropa
  • Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtkosten
  • ordnungsgemäßer Projektablauf und Nachweis der Verwendung der Zuwendung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. vollständig ausgefüllter Projektantrag (Formular)
  2. Nachweise über tatsächliche Ausgaben
  3. Nachweis der Eigenmittel

Beschreibung

Das Förderprogramm Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz des Freistaats Bayern unterstützt Kulturprojekte, die das Kulturerbe deutscher Heimatvertriebener, Aussiedler:innen und Spätaussiedler:innen erhalten, vermitteln und weiterentwickeln. Gefördert werden unter anderem Ausstellungen, Veranstaltungen, Bildungsangebote und wissenschaftliche Forschungsvorhaben mit Bezug zur Geschichte, Sprache, Religion oder Tradition der Vertriebenen. Ziel ist es, die kulturelle Identität dieser Gruppen zu stärken, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in das öffentliche Leben in Bayern zu integrieren und generationenübergreifend zugänglich zu machen. Zuwendungsempfänger:innen können Privatpersonen, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Wohnsitz in Bayern oder den ehemaligen Siedlungsgebieten in Ost- und Südosteuropa sein.

Eine Antragstellung erfordert die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Projektantrags sowie den Nachweis über Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtkosten und die Bestätigung eines ordnungsgemäßen Projektablaufs einschließlich der Verwendung der Zuwendung. Förderfähig sind sämtliche Projektkosten im Kulturbereich, die dem Programmzweck entsprechen. Die Bewilligung erfolgt in Form eines Zuschusses, der je nach Finanzierungsart als Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung vergeben wird. Die Antragsprüfung findet üblicherweise zum Jahresbeginn statt, gefolgt von einem Zuwendungsbescheid oder Rückfragen durch das Haus des Deutschen Ostens. Dieses fungiert als zentrale Fördereinrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und begleitet die Umsetzung der Projekte bis zur abschließenden Mittelverwendung und Berichterstattung.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.