Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Mit dem EU-Programm Kulturhauptstadt Europas werden jährlich Städte ausgezeichnet, die ein innovatives, europäisch ausgerichtetes Kulturprogramm für ein Jahr entwickeln. Wettbewerbsverfahren starten mindestens sechs Jahre vor dem Kulturhauptstadtjahr, Bewerbungen sind bis zehn Monate vor Beginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ soll die Vielfalt und Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen herausstellen, das Zugehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen Kulturraum fördern und die langfristige Entwicklung der Städte unterstützen. Sie zielt darauf ab, das Spektrum und die europäische Dimension des kulturellen Angebots durch länderübergreifende Zusammenarbeit zu vergrößern, den Zugang zur Kultur und die Teilhabe zu erweitern, die Leistungsfähigkeit des Kulturbereichs zu stärken und das internationale Profil ausgewählter Städte zu schärfen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Städte aus EU-Mitgliedstaaten, EFTA-, EWR- sowie (potenziellen) Kandidatenländern
- Einbeziehung umliegender Regionen möglich
- Kulturprogramm mit starker europäischer Dimension
- Programm muss für ein Jahr angelegt und eigens erstellt werden
- Teilnahme am Wettbewerb mindestens sechs Jahre vor Veranstaltungsbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einheitliches Bewerbungsformular
Bewertungskriterien
- Europäische Dimension des Kulturprogramms
- Qualität und Vielfalt des kulturellen Angebots
- Langfristige Entwicklungswirkung für die Stadt
Beschreibung
Das EU-Programm Kulturhauptstadt Europas zeichnet jährlich Städte aus, die ein innovatives und stark europäisch orientiertes Kulturprogramm für zwölf Monate entwickeln. Teilnehmen können Kommunen aus EU-Mitgliedstaaten, EFTA- und EWR-Ländern sowie (potenziellen) Kandidatenländern; angrenzende Regionen lassen sich einbinden. Ein europaweiter Wettbewerbsprozess beginnt mindestens sechs Jahre vor dem Kulturhauptstadtjahr, Bewerbungen sind bis zehn Monate vor Beginn möglich. Ausgewählte Städte erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1,5 Mio. € und reichen ihre Projektskizze über ein einheitliches Bewerbungsformular ein.
Das Fördervorhaben zielt darauf ab, die Vielfalt und gemeinsamen Wurzeln europäischer Kulturen hervorzuheben, das Zugehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen Kulturraum zu stärken und langfristige Entwicklungsimpulse für die Städte zu setzen. Durch länderübergreifende Kooperationen soll das Spektrum des kulturellen Angebots erweitert, der Zugang und die Teilhabe verbessert sowie die Leistungsfähigkeit des Kultursektors nachhaltig ausgebaut werden. Zur Bewertung dienen die europäische Dimension des Programms, die Qualität und Diversität der Inhalte sowie die zu erwartende Langzeitwirkung für die Stadt. Fortlaufende Einreichungen ermöglichen eine kontinuierliche Förderung herausragender Kulturkonzepte im Herzen Europas.