Lärmschutzmaßnahmen Landesstraßen B+L
Förderung von aktiven (Errichtung von Lärmschutzwänden) und passiven (Einbau von Lärmschutzfenstern) Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen in Kärnten zur Verringerung unzumutbarer Lärmbelastung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von aktiven (Errichtung von Lärmschutzwänden) und passiven (Einbau von Lärmschutzfenstern) Lärmschutzmaßnahmen für Gebiete, welche einer unzumutbaren Lärmbelastung ausgesetzt sind.
Förderfähige Ausgaben
- Fensterkosten
- Montagekosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Grenzwertüberschreitung von 60 dB (Tag-Abend-Nacht) oder 50 dB (Nacht) im relevanten Raum
- Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein und über Baubewilligung oder Kaufvertrag verfügen
- Lärmbelastungsermittlung nach genormtem Rechenmodell (Lärmmessungen nicht zwingend)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Lageplan (Skizze mit Fenster-/Türpositionen und Raumnutzung)
- Nachweise (Kaufvertrag, Mietvertrag, Baubewilligung, Benützungsbewilligung oder Rechnung über letzte Fenstererneuerung)
- Kostenvoranschlag mit Maßen und Zuordnung zu Skizze
Beschreibung
Die Förderung „Lärmschutzmaßnahmen Landesstraßen B+L“ in Kärnten unterstützt sowohl aktive als auch passive Schallschutzmaßnahmen entlang des regionalen Straßennetzes. Gefördert werden die Errichtung von Lärmschutzwänden sowie der Einbau von schallisolierenden Fenstern in dauerhaft genutzten Wohn- und Schlafräumen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen, konkret Eigentümer:innen, Hausverwaltungen oder Mieter:innen mit Zustimmung der Eigentümer:innen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist eine nachgewiesene Überschreitung der Lärmgrenzwerte von 60 dB(A) im Tag-Abend-Nacht-Zeitraum oder 50 dB(A) nachts sowie ein Gebäudealter von mindestens 15 Jahren, belegt durch Baubewilligung oder Kaufvertrag. Die Lärmbelastung wird mittels genormtem Rechenmodell ermittelt, wobei Vor-Ort-Messungen optional sind. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann fortlaufend beantragt werden, da keine Frist begrenzt ist.
Förderfähige Kosten umfassen Material- und Montageaufwendungen für Lärmschutzfenster und -wände. Für den Antrag sind ein Lageplan mit Fenster- und Türpositionen, geeignete Nachweise (z. B. Kauf- oder Mietvertrag, Baubewilligung) sowie ein detaillierter Kostenvoranschlag mit Maßen und Zuordnung zum Lageplan einzureichen. Die finale Abrechnung der Maßnahme muss innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage erfolgen. Als verantwortliche Förderstelle fungiert das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 9 – Straßen und Brücken. Ziel ist es, die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten langfristig zu sichern und das Umfeld von Anrainer:innen entlang der Landesstraßen ökologisch und sozial nachhaltig zu verbessern.
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