Landesbeitrag zum Personalaufwand für private Hortgruppen
Beitrag des Landes Burgenland zum Personalaufwand privater Hortgruppen. Anträge zum 1. März für Jänner–Juni und zum 1. September für Juli–Dezember eines jeden Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Beitrag zum Personalaufwand in privaten Hortgruppen
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Voraussetzungen des Bgld. KBBG 2009 idgF.
- Dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung des Personals gemäß landesgesetzlichen Vorschriften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Zertifikat \"besser essen\"
- Datenauszug aus Kindergartenverwaltungsprogramm
Beschreibung
Der Landesbeitrag zum Personalaufwand für private Hortgruppen im Burgenland richtet sich an Rechtsträger:innen privater Hortgruppen, die gemäss dem Burgenländischen Kinderbildungs- und ‑betreuungsgesetz 2009 (Bgld. KBBG 2009 idgF.) tätig sind. Gefördert werden Personalkosten von pädagogischen Fach-, Assistenz-, Hilfs- und Stützkäften, sofern deren dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung den landesgesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Förderung wird als unmittelbarer Zuschuss gewährt und steht gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen sowie Privatpersonen offen. Anträge können fortlaufend gestellt werden und ermöglichen eine flexible Planung des Personalaufwands in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- & Weiterbildung.
Voraussetzung für die Zuwendung ist die Einhaltung der Bestimmungen des Bgld. KBBG 2009 und die dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung des Personals. Gefördert werden ausschliesslich Personalkosten, wobei ein Zertifikat „besser essen“ und ein Datenauszug aus dem Kindergartenverwaltungsprogramm einzureichen sind. Der Förderantrag ist jeweils bis zum 1. März für den Zeitraum Jänner bis Juni sowie bis zum 1. September für Juli bis Dezember zu stellen. Die Antragstellung erfolgt auf dem offiziellen Formular des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, wobei die Anerkennung der Bio-Quote und die Einhaltung länderspezifischer Vorgaben entscheidend für die volle Auszahlung des Zuschusses sind. Interessierte Betreiber:innen privater Hortgruppen finden detaillierte Informationen und Antragsunterlagen auf dem Transparenzportal des Landes Burgenland.