Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 80 % Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite als De-minimis-Beihilfe. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt Unternehmen, Angehörige freier Berufe, natürliche Personen sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen in Sachsen-Anhalt bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Vorhaben, wenn ausreichende Sicherheiten fehlen und andere Bürgschaften nicht möglich sind.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskredite
- Betriebsmittelkredite
- Avalkredite
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte oder förderwürdiges Vorhaben in Sachsen-Anhalt
- Kreditwürdigkeit und hinreichende Gewähr für Rückzahlung
- Eigenmittelerfordernis in zumutbarem Umfang
- Beihilferechtliche Branchenausschlüsse beachten
- Keine nachträgliche Bürgschaft für bereits gewährte Kredite
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (zweifache Ausfertigung)
- Unterlagencheckliste
- aktueller Handelsregisterauszug oder Genossenschaftsregister
- Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre, BWA
- Businessplan mit Liquiditätsplan
- Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Selbstauskunft der Inhaber/Gesellschafter
- Nachweise zu Sicherheiten
Bewertungskriterien
- Kreditwürdigkeit
- Vorhandene Eigenmittel
- Sicherheitenbewertung
- Volkswirtschaftlicher Nutzen
Beschreibung
Mit den Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt stellt das Land bis zu 80 % Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite bereit – eingebettet in die De-minimis-Beihilfe. Ziel ist es, wirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen, wenn marktübliche Sicherheiten nicht ausreichen und andere Bürgschaften versagen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Existenzgründer:innen, Privatpersonen sowie gemeinnützige Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, sofern sie in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder ein förderwürdiges Projekt realisieren. Die Bürgschaftsdauer erstreckt sich je nach Kreditart bis zu 15 Jahre (bauliche Investitionen bis 23 Jahre) beziehungsweise bis zu 8 Jahre für Betriebs- und Avalkredite.
Die Entscheidung fußt auf Kriterien wie Kreditwürdigkeit, Eigenmittelquote, Sicherheitenbewertung und volkswirtschaftlichem Nutzen. Voraussetzung ist ein zumutbarer Eigenmitteleinsatz, geeignete Sicherheiten gegenüber EWR-Kreditinstituten sowie Beachtung beihilferechtlicher Branchenausschlüsse. Nachtragsbürgschaften für bereits gewährte Kredite sind ausgeschlossen. Der Fördersatz liegt bei maximal 80 % der Kreditsumme, die Antragsstellung ist laufend möglich und erfolgt in zweifacher Ausfertigung über den kreditgebenden EWR-Kreditgeber bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Zur Vollständigkeit sind u. a. Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse, Businessplan mit Liquiditätsplan, De-minimis-Erklärung und KMU-Erklärung beizufügen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Begünstigten erklären sich jedoch mit Veröffentlichung vorhabenrelevanter Daten einverstanden. Dieses Programm bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Institutionen eine verlässliche Absicherung, um Investitionen erfolgreich umzusetzen und zur regionalen Wertschöpfung beizutragen.
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