Garantie

Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 80 % Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebs­mittel- und Avalkredite als De-minimis-Beihilfe. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Bis 80 % der Kreditsumme
Förderquote: bis 80 %
Projektdauer: bis zu 180 Monate

Förderziel

Das Programm unterstützt Unternehmen, Angehörige freier Berufe, natürliche Personen sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen in Sachsen-Anhalt bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Vorhaben, wenn ausreichende Sicherheiten fehlen und andere Bürgschaften nicht möglich sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskredite
  • Betriebsmittelkredite
  • Avalkredite

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte oder förderwürdiges Vorhaben in Sachsen-Anhalt
  • Kreditwürdigkeit und hinreichende Gewähr für Rückzahlung
  • Eigenmittelerfordernis in zumutbarem Umfang
  • Beihilferechtliche Branchen­ausschlüsse beachten
  • Keine nachträgliche Bürgschaft für bereits gewährte Kredite
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (zweifache Ausfertigung)
  2. Unterlagencheckliste
  3. aktueller Handelsregisterauszug oder Genossenschaftsregister
  4. Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste
  5. Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre, BWA
  6. Businessplan mit Liquiditätsplan
  7. Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
  8. De-minimis-Erklärung
  9. KMU-Erklärung
  10. Selbstauskunft der Inhaber/Gesellschafter
  11. Nachweise zu Sicherheiten

Bewertungskriterien

  • Kreditwürdigkeit
  • Vorhandene Eigenmittel
  • Sicherheitenbewertung
  • Volkswirtschaftlicher Nutzen

Beschreibung

Mit den Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt stellt das Land bis zu 80 % Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite bereit – eingebettet in die De-minimis-Beihilfe. Ziel ist es, wirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen, wenn marktübliche Sicherheiten nicht ausreichen und andere Bürgschaften versagen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Existenzgründer:innen, Privatpersonen sowie gemeinnützige Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, sofern sie in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder ein förderwürdiges Projekt realisieren. Die Bürgschaftsdauer erstreckt sich je nach Kreditart bis zu 15 Jahre (bauliche Investitionen bis 23 Jahre) beziehungsweise bis zu 8 Jahre für Betriebs- und Avalkredite.

Die Entscheidung fußt auf Kriterien wie Kreditwürdigkeit, Eigenmittelquote, Sicherheitenbewertung und volkswirtschaftlichem Nutzen. Voraussetzung ist ein zumutbarer Eigenmitteleinsatz, geeignete Sicherheiten gegenüber EWR-Kreditinstituten sowie Beachtung beihilferechtlicher Branchen­ausschlüsse. Nachtragsbürgschaften für bereits gewährte Kredite sind ausgeschlossen. Der Fördersatz liegt bei maximal 80 % der Kreditsumme, die Antragsstellung ist laufend möglich und erfolgt in zweifacher Ausfertigung über den kreditgebenden EWR-Kreditgeber bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Zur Vollständigkeit sind u. a. Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse, Businessplan mit Liquiditätsplan, De-minimis-Erklärung und KMU-Erklärung beizufügen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Begünstigten erklären sich jedoch mit Veröffentlichung vorhabenrelevanter Daten einverstanden. Dieses Programm bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Institutionen eine verlässliche Absicherung, um Investitionen erfolgreich umzusetzen und zur regionalen Wertschöpfung beizutragen.

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