Landesbürgschaftsprogramm Rheinland-Pfalz
Landesbürgschaftsprogramm Rheinland-Pfalz: Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Avale mit Bürgschaftsquoten von bis zu 80 %, Bürgschaftshöhe ab 3,5 Mio. €, Anträge jederzeit über die Hausbank möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt Unternehmen, Angehörige freier Berufe, Existenzgründer:innen sowie Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, die nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, durch Übernahme von Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite (inkl. Avalkredite).
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskredite
- Betriebsmittelkredite
- Avalkredite
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Verbürgung bereits bestehender Kredite
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft
- Handwerksbetriebe
- Angehörige der Freien Berufe
- Existenzgründende
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- SEPA-Lastschriftmandat
- Konditionentableau
- Allgemeine Bürgschaftsbedingungen
- Leitfaden
- Datenschutzinformation
- De-minimis-Merkblatt
Bewertungskriterien
- Vorliegen banküblicher Sicherheiten
- Wirtschaftliche Förderwürdigkeit des Vorhabens
- Einhaltung EU-Beihilfevorschriften
Beschreibung
Das Landesbürgschaftsprogramm Rheinland-Pfalz ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, Angehörigen freier Berufe, Existenzgründer:innen sowie sozialen und kulturellen Trägern im Bundesland die Absicherung von Investitions-, Betriebs- und Avalkrediten – selbst wenn bankübliche Sicherheiten fehlen. Bürgschaftsquoten bis zu 80 % entlasten das Stammkapital, während die Landesbürgschaft bei Einzelengagements ab 3,5 Mio. € greift. Als Garantiegeberin übernimmt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die Bürgschaftsanträge in enger Zusammenarbeit mit der Hausbank. Die Programme laufen fortlaufend, eine Antragsstellung ist jederzeit möglich. Die Bürgschaft läuft bis zu 180 Monate, wobei die Laufzeiten für bauliche Maßnahmen im Einzelfall auf 23 Jahre verlängert werden können. Das Fördervolumen wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Höhe des beantragten Kredits. Einmalige und laufende Entgelte sind den im Programm hinterlegten Konditionentabellen zu entnehmen – bei Bedarf kann die ISB im Einzelfall abweichen.
Förderberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Freiberufler:innen, Existenzgründer:innen sowie Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen. Voraussetzung ist die Verwendung des Kredits für volks- und betriebswirtschaftlich förderfähige Vorhaben, die ordnungsgemäße Bedienung des Kredits sowie die Einhaltung der Allgemeinen Bürgschaftsbedingungen. Die Einbindung des Förderprogramms in EU-Beihilfevorschriften und De-minimis-Regelungen ist sichergestellt. Als Bewertungskriterien dienen bankübliche Sicherheiten, Wirtschaftlichkeitsgutachten und der EU-konforme Rahmen. Die vielfältigen Downloads (Antrag, SEPA-Mandat, Konditionentableau, Leitfaden, Datenschutzinformation, De-minimis-Merkblatt) stehen im Downloadcenter der ISB bereit und unterstützen Antragstellende bei der Vorbereitung. Interessierte Unternehmen können jederzeit gemeinsam mit ihrer Hausbank den Antrag zur Landesbürgschaft stellen.
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