Darlehen

Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)

Unternehmen in Bremen erhalten Darlehen und Zuschüsse für betriebliche Investitionen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen, Frauenarbeits- und Ausbildungsplätzen sowie für Beratungsleistungen.

Unternehmensfinanzierung Arbeit Regionalförderung Frauenförderung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen
Unternehmensgröße: KMU und große Unternehmen
Fördersumme: 5 000 € bis 2 500 000 € Zuschuss; Darlehen bis 50 % der förderfähigen Kosten
Förderquote: 7,5% - 50%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Investitionen in Unternehmen im Land Bremen zur Stärkung der wirtschaftlichen Struktur, Diversifizierung der Produktion, Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze und Unterstützung von Frauen- und Ausbildungsplätzen.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten
  • Diversifizierung der Produktion
  • Änderung des Produktionsverfahrens
  • Erwerb von Vermögenswerten geschlossener Betriebsstätten
  • Investitionsmaßnahmen an besonderen Standorten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen des Handwerks, Handels, Industrie, Dienstleistungsgewerbes und sonstige Gewerbetreibende
  • Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
  • Primäreffekt: langfristige Erhöhung des Gesamteinkommens in Bremen
  • Durchführung des Vorhabens innerhalb von 36 Monaten
  • Eigenbetrieblich genutzte Investitionen im Anlagevermögen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit
  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Primäreffekt für die regionale Wirtschaft

Beschreibung

Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) bietet Unternehmen im Land Bremen langfristige Darlehen und Zuschüsse für betriebliche Investitionen. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken, Produktionsstrukturen zu diversifizieren sowie dauerhafte Arbeitsplätze und Frauen- und Ausbildungsplätze zu schaffen oder zu sichern. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ebenso wie Großunternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungsgewerbe und sonstigem Gewerbe mit planbaren Investitionsvorhaben im Bereich des Anlagevermögens. Die Förderquote reicht von 7,5 % bis 50 % der förderfähigen Kosten, Zuschussbeträge bewegen sich zwischen 5 000 € und 2 500 000 €, Darlehen können bis zur Hälfte der Ausgaben gewährt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 36 Monate, während der die Investitionen umgesetzt werden müssen.

Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. die Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, Diversifizierung bestehender Produktionslinien, grundlegende Änderung von Produktionsverfahren, Erwerb stillgelegter Betriebsstätten sowie Umweltschutzinvestitionen und Beratungsleistungen. Voraussetzung ist die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen und ein messbarer Primäreffekt auf das Gesamteinkommen im Land Bremen. Parallel zur GRW-Förderung müssen die entsprechenden Rahmenpläne beachtet werden. Unternehmen reichen Antrag, Projektbeschreibung und Finanzierungsplan bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH ein. Die Förderbank prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie den Beitrag zur regionalen Beschäftigung und entscheidet fortlaufend über die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen.

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