Landesmittel für die Elementarpädagogik an Gemeinden (Zukunftsfonds)
Land Vorarlberg fördert elementarpädagogische Leistungen der Gemeinden entsprechend dem Nettoaufwand des Vorjahres – automatische Auszahlung aus Mitteln des Zukunftsfonds (Gültig von 01.10.2024 bis 31.12.2028).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der elementarpädagogischen Leistungen der Vorarlberger Gemeinden durch Ausgleich des Nettoaufwands des Vorjahres im Bereich Elementarpädagogik, finanziert aus dem Zukunftsfonds gemäss § 23 FAG 2024.
Förderfähige Ausgaben
- Nettoaufwand der Gemeinden im Bereich Elementarpädagogik
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abgang (negativer Saldo) in den Unterabschnitten 240 - 249 des Vorjahresrechnungsabschlusses der Gemeinde
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechnungsabschlüsse der Gemeinden
Beschreibung
Mit den Landesmitteln für die Elementarpädagogik an Gemeinden (Zukunftsfonds) unterstützt das Land Vorarlberg Vorarlberger Gemeinden dabei, ihre elementarpädagogischen Leistungen zu sichern und auszubauen. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen der Vorarlberger Gemeinden, die im Bereich Elementarpädagogik aktiv sind. Als direkter Zuschuss werden jährlich bis zu 12 Mio. € aus echten Landesmitteln mobilisiert, um den im Vorjahresrechnungsabschluss ausgewiesenen Nettoaufwand zu 100 % auszugleichen. Die Förderung erstreckt sich über die Fachbereiche Bildung, Kinder und Jugendliche sowie Aus- & Weiterbildung und Arbeit & Soziales und garantiert den Kommunalträger:innen Planungssicherheit. Die Förderperiode läuft von 1. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2028, wobei die Auszahlung automatisch zu Beginn eines jeden Jahres auf Basis des geprüften Rechnungsabschlusses erfolgt, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.
Berechtigt sind alle öffentlichen Vorarlberger Gemeinden, deren Ergebnisrechnung im Bereich Elementarpädagogik einen negativen Saldo in den Unterabschnitten 240–249 aufweist. Gefördert werden ausschließlich der Nettoaufwand sowie damit verbundene Sachleistungen. Als Nachweis dienen die geprüften Jahresrechnungsabschlüsse der Gemeinden, die als Zuwendungsgrundlage herangezogen werden. Dieses automatisierte Verfahren minimiert den Verwaltungsaufwand und stärkt die Qualitätsentwicklung in der frühen Bildung. Die Mittel werden im Rahmen eines jährlichen Beschlusses der Landesregierung gemäss § 23 FAG 2024 bereitgestellt und tragen dazu bei, flächendeckende und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote sicherzustellen. Insgesamt stehen in der Förderperiode bis zu 60 Mio. € bereit, wobei jährlich bis zu 12 Mio. € ausgeschüttet werden. Ansprechpartner:innen für Fragen zum Verfahren und zur Abrechnung stellt das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Finanzangelegenheiten zur Verfügung und gewährleistet eine transparente Abwicklung entlang geltender Förderrichtlinien.